Rechtsprechung
| BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil - Fehlende Kenntnisnahme von der Zustellung des Versäumnisurteils ohne Verschulden der Partei - Irrtum über die Dauer der Anfechtungsfrist - Verletzung des zu verlangenden Maßes an Sorgfalt
Papierfundstellen
- NJW 1976, 626
- MDR 1976, 306
- VersR 1976, 470
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74
Über diesen Zweck hinausgehende Erleichterungen von den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung waren nicht beabsichtigt, insbesondere keine Befreiung davon, daß der als Wiedereinsetzungsgrund angegebene Umstand für die Versäumung der Frist ursächlich gewesen sein muß (BGH Beschluß vom 18. Januar 1952 - I ZB 13/51 = LM ZPO § 233 Nr. 16; st.Rspr.). - RG, 18.02.1910 - II 408/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74
Deshalb muß die Wiedereinsetzung, obwohl die Partei von der Urteilszustellung zunächst nichts erfahren hat, mangels des erforderlichen Zusammenhangs mit dem Fristversäumnis versagt werden, wenn die Partei noch vor Ablauf der Einspruchsfrist von der Urteilszustellung so rechtzeitig Kenntnis erhält, daß ihr die Wahrung der Frist möglich ist (vgl. RGZ 73, 55, 56;… Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. § 233 Anm. III;… Baumbach/Lauterbach ZPO 33. Aufl. § 233 Anm. 3;… Förster/Kann ZPO 3. Aufl. § 233 Anm. 3 c;… Seuffert/Walsmann ZPO 12. Aufl. § 233 Anm. 2; v. Wilmowski/Levy ZPO § 211 Anm. 3).
- BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12
Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Andernfalls fehlt es an einem Wiedereinsetzungsgrund (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74, NJW 1976, 626, 627 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F.; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1987 - IVb ZB 162/86, FamRZ 1987, 925 f. und vom 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, NJW 1990, 188;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 233 Rn. 9;… MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 234 Rn. 7;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 69 Rn. 34).Ebenso wie bei den Fristen zur Rechtsmitteleinlegung muss vielmehr darauf abgestellt werden, was von der Partei und ihrem Anwalt in ihrer Lage bei Berücksichtigung der Umstände des Falles verständiger Weise zu erwarten war (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74, NJW 1976, 626, 627).
- BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist
Eine weitergehende Erleichterung von den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung sei nicht beabsichtigt gewesen, 8 insbesondere keine Befreiung davon, daß der als Wieder eins etzungsgrund angegebene Umstand für die Versäumung der Frist ursächlich gewesen sein müsse (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74 = LM ZPO § 233 (K) Nr. 1 = NJW 1976, 626).Wenn der Beklagte die bei der Post für ihn niedergelegten Schriftstücke nicht abholte, so ist bei der Beurteilung seines Verhaltens allerdings nicht auf die Handlungsweise einer mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahrenden Partei, sondern darauf abzustellen, was von dem Beklagten in seiner Lage bei Berücksichtigung des Falles verständigerweise zu erwarten war (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 aaO).
- FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
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- BGH, 17.02.1982 - IVa ZB 19/81
Bestimmung der erforderlichen Sorgfaltspflicht eines Anwalts bei der Behandlung …
Damit reicht es jetzt aus, wenn ein Prozeßbevollmächtigter die übliche, von einem ordentlichen Rechtsanwalt zu fordernde Sorgfalt bei der Behandlung von Fristen oder generell bei der Organisation seines Büros anwendet (vgl. zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F. BGH Urteil vom 9.12.1975 - VI ZR 198/74 - LM ZPO § 233 K Nr. 1 Bl. 2 a = NJW 1976, 626; weiter Urteil vom 26.6.1979 - VI ZR 218/78 - VersR 1979, 960, 961). - BAG, 02.09.1987 - 7 AZR 267/87
Unzulässigkeit einer Revision wegen Verfristung infolge Einreichung eines nicht …
Ein Umstand, der für die Versäumung der Frist nicht (mehr) kausal ist, kann zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags nicht herangezogen werden (vgl. BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74 - NJW 1976, 626, 627). - OLG Bamberg, 30.01.1995 - 7 U 1/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Notwendigkeit einer angemessenen …
Die Zumutbarkeit der Fristwahrung beurteilt sich nicht nach dem Verhalten einer mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahrenden Partei, sondern danach, was von ihr in ihrer Lage bei Berücksichtigung der Umstände des Falles verständigerweise zu erwarten ist (BGH, NJW 1976, 626 f.). - BGH, 12.12.1978 - VI ZB 13/78
Kriterium der "äußersten Sorgfalt" bei der Überprüfung des Verschuldens einer …
Diese Ausführungen werden mit der Beschwerde insoweit zu Recht gerügt, als nach dem hier maßgeblichen § 233 ZPO n.F., der ausdrücklich auch für die Frist des § 234 Abs. 1 ZPO gilt, nicht mehr der Maßstab "äußerster Sorgfalt" anzulegen, sondern nur zu prüfen ist, ob den Prozeßbevollmächtigten ein Verschulden bei der Versäumung der Frist trifft, d.h. ob dieser sich so verhalten hat, wie in seiner Lage bei Berücksichtigung des Umstandes des Falles verständigerweise zu erwarten war (s. zu altem Recht Senatsurteil v. 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74 = NJW 1976, 626, das entsprechend auch für das neue Recht gilt, so Senatsbeschluß v. 9. Mai 1978 - VI ZB 15/77 = VersR 1978, 825 und v. 24. Oktober 1978 - VI ZB 11/78). - FG Hamburg, 20.09.2004 - II 3/02
Umsatzsteuerrecht: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen auf dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BPatG, 27.08.2001 - 9 W (pat) 34/01 Seinem Antrag ist nicht zu entnehmen, daß er die für einen gewissenhaften, seine Belange sachgerecht wahrnehmenden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den konkreten Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat, also alles getan hat, was bei Berücksichtigung der Umstände des Falles verständigerweise zu erwarten war (vgl BGH NJW 1976, 626; NJW 1985, 1 710; BPatG GRUR 1982, 357; BPatGE 32, 32).
- BVerwG, 05.03.1996 - 3 B 89.95
Hinderung an der Einhaltung einer Frist durch eidesstattliche Versicherung einer …
Von einem Verschulden im Sinne dieser Vorschrift ist auszugehen, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der von ihm einzuhaltenden Frist diejenige Sorgfalt außer acht läßt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozeßführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerfGE 86, 286; BVerwGE 50, 254 [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]; BGH NJW 1976, 626; BSG NJW 1975, 1383 [BSG 10.12.1974 - GS 2/73]). - BPatG, 23.05.2001 - 9 W (pat) 13/01
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