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| BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1956, 479
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55
Davon, daß der Kläger als einzelner zum Wohle und Besten der Allgemeinheit ein Sonderopfer zu bringen genötigt gewesen wäre (RGZ 156, 305 [311]; BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] [84]), kann keine Rede sein. - BGH, 10.07.1954 - VI ZR 45/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55
Ebenso ist in dem von der Revision angeführten Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1954 - VI ZR 45/54 - (VersR 1954, 496) nur von einer Aufklärungspflicht des Arztes hinsichtlich der mit einer Behandlung verbundenen typischen Gefahren die Rede. - RG, 01.03.1912 - III 231/11
Ärztliche Pflichten; Beweislast
Auszug aus BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55
Der Arzt ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht verpflichtet, den Kranken auf alle möglichen Folgen einer Behandlung, insbesondere nicht bei geringfügigen Eingriffen auf die Möglichkeit schädlicher Folgen unter nicht voraussehbaren ungünstigen Umständen hinzuweisen (RGZ 78, 432 [434]; RG WarnRsp 1920 Nr. 109; RGZ 168, 206 [213]). - RG, 03.12.1941 - III 68/41
Ist der Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des …
Auszug aus BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55
Der Arzt ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht verpflichtet, den Kranken auf alle möglichen Folgen einer Behandlung, insbesondere nicht bei geringfügigen Eingriffen auf die Möglichkeit schädlicher Folgen unter nicht voraussehbaren ungünstigen Umständen hinzuweisen (RGZ 78, 432 [434]; RG WarnRsp 1920 Nr. 109; RGZ 168, 206 [213]). - RG, 16.11.1937 - VII 200/36
Können Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden erhoben werden wegen einer …
Auszug aus BGH, 11.04.1956 - VI ZR 20/55
Davon, daß der Kläger als einzelner zum Wohle und Besten der Allgemeinheit ein Sonderopfer zu bringen genötigt gewesen wäre (RGZ 156, 305 [311]; BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] [84]), kann keine Rede sein.
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Das weiß im allgemeinen jeder Patient und bedarf keines besonderen Hinweises (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1956 - VI ZR 20/55 - VersR 1956, 479). - BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57
Ärztliche Aufklärungspflicht
Das ist allgemein bekannt und bedarf keiner besonderen Erwähnung (Urteile des Senats vom 11. April 1956 - VI ZR 20/55 - VersR 1956, 479 und das schon angeführte Urteil vom 9. Dezember 1958). - BGH, 20.10.1959 - VI ZR 166/58
Rechtsmittel
Den Kranken eingehend über alle möglichen nachteiligen Folgen zu belehren, ist der Arzt nicht verpflichtet; es ist vor allem nicht erforderlich, den Patienten auf die allgemein bekannte Tatsache hinzuweisen, daß alle, selbst geringfügige Eingriffe unter ungünstigen Verhältnissen auch bei Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen zu Komplikationen führen können (BGH, Urteil vom 11. April 1956 - VI ZR 20/55 = VersR 1956, 479; BGHZ 29, 46, 58) [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57]. - BGH, 10.07.1959 - VI ZR 120/58
Rechtsmittel
Nur soweit Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Kranken oder Maßnahmen in Betracht kommen, die nicht leicht zu nehmende Gefahren in sich bergen, ist eine wirksame Einwilligung nicht schon gegeben, wenn nicht der Kranke bzw. sein gesetzlicher Vertreter über Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs in großen Zügen aufgeklärt und über die nach ärztlicher Erfahrung typischen und die nicht äusserst selten eintretenden gesundheitsschädigenden Folgen der vorgesehenen Maßnahmen ins Bild gesetzt worden ist (Urteile des erkennenden Senats vom 11. April 1956 - VI ZR 20/55 - VersR 1956, 479; vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 266/57 - VersR 1959, 308; vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 203/57 - BGHZ 29, 46; vom 16. Januar 1959 - VI ZR 179/57 - BGHZ 29, 176). - BGH, 24.10.1961 - VI ZR 106/61 Treten schädliche Komplikationen nur in sehr seltenen Fällen auf, so kann er im allgemeinen annehmen, daß die entfernte Möglichkeit ihres Eintritts bei einem verständigen Patienten für seinen Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, ernsthaft nicht ins Gewicht fällt (BGHZ 29, 46; 29, 176; VI ZR 20/55 vom 11. April 1956 - VersR 1956, 479).
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