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| BGH, 30.05.1969 - VI ZR 201/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitverschulden bei Kopfverletzungen eines keinen Schutzhelm tragenden Fahrers eines Fahrrads mit Hilfsmotor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1898
- MDR 1969, 747
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1965 - VI ZR 253/63
Mitverschulden bei Motorradunfall ohne Helm
Auszug aus BGH, 30.05.1969 - VI ZR 201/68
Die Revision kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 1965 - VI ZR 253/63 - NJW 1965, 1075 berufen.
- BGH, 30.01.1979 - VI ZR 144/77
Mitverschulden eines Moped-Fahrers wegen Nichttragen eines Helms
aa) Für einen Unfall im Januar 1965 hat der Senat das noch allgemein verneint (Urt v 30. Mai 1969 - VI ZR 201/68 - VersR 1969, 805). - OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden …
Dieses Kriterium des allgemeinen Verkehrsbewußtseins, daß das Tragen eines Helmes zum eigenen Schutz erforderlich ist, hat der BGH (…a.a.O. 980; Versicherungsrecht 1969, 805 f. = DAR 69, 212 = NJW 69, 1898) bei Moped- und Mofafahrern wiederholt angesprochen. - BGH, 10.03.1970 - VI ZR 98/68
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, sich infolge …
Das aber wäre erforderlich, um dem Josef T. ein eigenes Verschulden anlasten zu können (vgl. die schon genannte Entscheidung des Senats vom 9. Februar 1965 a.a.O. und das Urteil des BGH vom 30. Mai 1969 - VI ZR 201/68 - NJW 1969, 1898 = DAR 1969, 212 = VersR 1969, 805). - BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71
Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge - …
Mit dem Gutachten der Universitäts-Nervenklinik Köln vom 27. April 1964 hat der Tatrichter sich auseinandergesetzt; daß ihm, um daraus sowie aus der späteren Entwicklung die richtigen Schlüsse ziehen zu können, die nötigen Kenntnisse gefehlt hätten und er deshalb ein weiteres Sachverständigengutachten hätte einholen müssen, kann der Revision unter den hier vorliegenden Umständen nicht zugegeben werden (BGH Urteile vom 30. Mai 1969, VI ZR 201/68, NJW 1969, 1898, 1899, vom 4. Juli 1969, V ZR 188/67, WM 1969, 1209, 1210 f, und vom 4. Dezember 1970, V ZR 79/68, S. 14).
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