Rechtsprechung
| BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grober Behandlungsfehler des operierenden Arztes - Operative Versorgung des Oberschenkels nach schweren Frakturen und Gefäßzerreissungen verursacht durch einen Verkehrsunfall - Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276 Abs. 1 § 823 Abs. 1 § 831; ZPO § 282
Deliktsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines - zur Beweislastumkehr führenden - groben Behandlungsfehlers zu Lasten eines operierenden Krankenhausarztes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 03.11.1986 - 4 O 637/85
- OLG Stuttgart, 25.06.1987 - 14 U 2/87
- BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1511
- NJW-RR 1988, 790 (Ls.)
- MDR 1988, 663
- VersR 1988, 495
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1981 - VI ZR 92/80
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehrlerhaften Behandlung durch einen …
Auszug aus BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87
Das Berufungsgericht hätte den Versuch machen müssen, den Widerspruch zwischen den vorgetragenen Privatgutachten und den Äußerungen des Sachverständigen Dr. H. aufzuklären (vgl. u.a. Senatsurteile vom 10. November 1981 - VI ZR 92/80 - VersR 1982, 168 - und vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 192/84 - VersR 1986, 467 m.w.N.). - BGH, 17.12.1985 - VI ZR 192/84
Wirksamkeit eines formularmäßigen Abfindungsvergleichs bei Erstreckung des …
Auszug aus BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87
Das Berufungsgericht hätte den Versuch machen müssen, den Widerspruch zwischen den vorgetragenen Privatgutachten und den Äußerungen des Sachverständigen Dr. H. aufzuklären (vgl. u.a. Senatsurteile vom 10. November 1981 - VI ZR 92/80 - VersR 1982, 168 - und vom 17. Dezember 1985 - VI ZR 192/84 - VersR 1986, 467 m.w.N.).
- BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
(c) Zwar kann - worauf die Revisionserwiderung hinweist - auch eine Gesamtbetrachtung mehrerer "einfacher" Behandlungsfehler dazu führen, daß das ärztliche Vorgehen zusammen gesehen als grob fehlerhaft zu bewerten ist (vgl. hierzu BGHZ 85, 212, 220; Senatsurteile vom 8. März 1988 - VI ZR 201/87 - VersR 1988, 495 f. und vom 27. Januar 1998 - VI ZR 339/96 - VersR 1998, 585). - BGH, 02.07.2024 - VI ZR 363/23
Kausalität von ärztlichem Behandlungsfehler bei Anlage eines Katheters für …
Sie verweist zu Recht darauf, dass bei der gebotenen Gesamtbetrachtung des Behandlungsverlaufs auch eine etwaige Summierung vermeidbarer Zeitverluste bis zum Beginn der erforderlichen Behandlungsmaßnahme zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1988 - VI ZR 201/87, VersR 1988, 495, juris Rn. 17). - OLG Köln, 30.05.1990 - 27 U 169/89
Unerlaubte Handlung; Unterlassen; Unterlassen der Verabreichung von Medikamenten; …
Von besonderer Bedeutung ist dabei, ob der Fehler im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände (vgl. BGH NJW 1988, 1511) aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint (vgl. BGH NJW 1983, 2080).
- BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Richtig ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Annahme eines groben Behandlungsfehlers eine Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände voraussetzt (Senatsurteil vom 8. März 1988 - VI ZR 201/87 - VersR 1988, 495). - OLG Stuttgart, 21.01.1993 - 14 U 34/91
Beweislastumkehr für Kausalität eines ärztlichen Diagnosefehlers - Schmerzensgeld
a) Ob sich ein Behandlungsfehler in Gewicht und Bedeutung des ärztlichen Pflichtverstoßes als grob darstellt, erfordert eine rechtliche Bewertung, die das Gericht aufgrund der ihm unterbreiteten Fakten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu treffen hat (BGH v. 08.03.1988 - VI ZR 201/87 - VersR 1988, 495 = NJW 1988, 1511 ; BGH v. 10.11.1987 - VI ZR 39/87 - VersR 1988, 293, 294 = NJW 1988, 1723 = MedR 1988, 143 = AHRS Kza 29/22). - OLG Stuttgart, 04.02.1993 - 14 U 51/92
Unselbständige Anschlußberufung; Schmerzensgeld; Klageerweiterung; Klageänderung; …
Ob sich ein Behandlungsfehler in Gewicht und Bedeutung des ärztlichen Pflichtenverstoßes als grob darstellt, erfordert eine rechtliche Bewertung, die das Gericht aufgrund der ihm unterbreiteten Fakten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Behandlungsgeschehens unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zu treffen hat (BGH vom 08.03.1988 - VI ZR 201/87, VersR 1988, 495 = NJW 1988, 1511 ; BGH vom 10.11.1987 - VI ZR 39/87, VersR 1988, 293, 294 = NJW 1988, 1723 = MedR 1988, 143 = AHRS Kza 29/22). - BGH, 25.09.1990 - VI ZR 285/89
Haftung des Krankenhausträgers für einen Arbeitsunfall einer Raumpflegerin mit …
Es muß auf den Antrag des Beklagten hin entweder ein weiteres Gutachten zu der von der Klägerin behaupteten Toxizität des verwendeten Desinfektionsmittels einholen oder wenigstens den Widerspruch zwischen dem gerichtlichen Sachverständigen und dem Privatgutachter aufklären (vgl. Senatsurteile vom 7. Juli 19_7 - VI ZR 146/86 - VersR 1988, 82, 83 und vom 8. März 1988 - VI ZR 201/87 - VersR 1988, 495, 496 m.w.Nachw.). - OLG Köln, 30.01.2002 - 5 U 106/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Urologie, …
Diese Wertung ergibt sich zum einen aus der Häufung der Fehler (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1511), vor allem aus dem wiederholten Legen von Kathetern, deren Verwendung seit Jahren unzulässig war. - OLG Bamberg, 30.01.1991 - 8 U 21/90
Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld; Verdacht auf Encephalitis; …
Die Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung oder gar eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenverlaufs zu Lasten der Beklagten (vgl. hierzu z.B. BGH, NJW 88, 1511 und 1513 sowie das von der Klägerin eingereichte Urteil des BGH vom 25.4.1989 - VI ZR 175/88) liegen hier nicht vor.Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß der Beklagte seiner Dokumentationspflicht nicht genügt habe und daher eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenverlaufs zu Lasten des Beklagten eingetreten sei (vgl. BGH NJW 88, 1511, 1512).
- OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
Ansprüche wegen grob fehlerhafter Erstversorgung einer Riss-Quetschwunde am …
Auch mehrere für sich genommen nicht schwerwiegende Einzelfehler können in ihrem Zusammenwirken den Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers rechtfertigen (BGH NJW 2000, 2741 ; BGH NJW 1998, 1782 , BGH NJW 1988, 1511 ). - OLG Hamm, 13.09.2024 - 26 U 183/23
Blasenstörung als Hinweis auf ein Cauda-equina-Syndrom
- OLG Köln, 04.12.1991 - 27 U 23/90
Diagnose Muskelkater bei Venenthrombose - § 823 BGB, Beweislastumkehr …
- OLG Stuttgart, 25.01.2000 - 14 U 78/98
Arzthaftung
- OLG Naumburg, 31.05.2012 - 1 U 97/11
Arzthaftung: Erforderlichkeit von Wirbelsäulenaufnahmen bei einem …
- OLG Stuttgart, 02.09.1993 - 14 U 7/93
Arzthaftung nach Diagnose- und Behandlungsirrtum bei der Behandlung einer …
- OLG Köln, 21.03.1994 - 5 U 17/94
Diagnoseirrtum als schwerer Behandlungsfehler - Arzthaftung, Diagnoseirrtum, …
- OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 16/91
Arzthaftung wegen verspätet eingeleiteter Geburt durch Kaiserschnitt
- OLG Köln, 12.12.1994 - 5 U 52/94
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