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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1663
BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82 (https://dejure.org/1984,1663)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1984 - VI ZR 204/82 (https://dejure.org/1984,1663)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1984 - VI ZR 204/82 (https://dejure.org/1984,1663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlagersänger - Hitparaden-Tournee - Konzertveranstalter - Engagement

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2133
  • MDR 1984, 927
  • VersR 1984, 554
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82
    Entscheidend ist, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, mithin, ob nach dem Gesamtbild der tatsächlichen und rechtlichen Beziehung des Klägers zu den Beklagten der Kläger als abhängig Beschäftigter der Beklagten oder als selbständig Tätiger anzusehen ist (vgl. dazu und zu den dabei zu beachtenden Kriterien BSG 45, 199 ff. und Brackmann, aaO., S. 476 e und f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78

    Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des …

    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82
    Vielmehr ist Voraussetzung für die Anwendung des § 636 Abs. 1 RVO , daß der Versicherte als Arbeitnehmer oder wenigstens arbeitnehmerähnlich in dem Unternehmen (oder "Betrieb", wie § 637 Abs. 1 RVO sagt) des Schädigers tätig ist (vgl. für den Fall eines Nothelfers das Senatsurteil vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - NJW 1981, 760 = VersR 1981, 260 ; ferner Steffen bei LM Nr. 6 zu § 539 RVO a.E. ).
  • BSG, 14.12.1960 - 2 RU 18/59
    Auszug aus BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82
    Vielmehr kommt es bei ihnen nach Wortlaut und Zweck des Gesetzes nur darauf an, daß Sie aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung tätig werden; unerheblich ist es, wie dieses vertragliche Verhältnis zu dem Veranstalter im Einzelfall rechtlich zu beurteilen ist (BSG 13, 217 = NJW 1961, 750; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. II, S. 472 p).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei …

    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl.. zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und OLG Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl. BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 140/89

    Untersagung der Vermittlung von Engagementsverträgen an Künstler - Einordnung der …

    Darin gelange kein Weisungsrecht des Veranstalters zum Ausdruck (Bundesgerichtshof -BGH- in NJW 1985, 2133 [BGH 13.03.1984 - VI ZR 204/82]).

    Wertet das LSG allerdings das Auftreten von Musikern und Sängern in Konzertveranstaltungen dann als selbständige Tätigkeit, wenn der Veranstalter nur für den äußeren Ablauf zu sorgen hat, aber kein Weisungsrecht hinsichtlich des Programms, der Art seiner Ausführung sowie nach Ort und Zeit der Veranstaltung besitzt, dieses vielmehr der gemeinsamen Verabredung bedarf, so kann es sich nicht nur auf den Bundesgerichtshof (BGH) berufen (BGH NJW 1985, 2133 [BGH 13.03.1984 - VI ZR 204/82]), sondern ist den allgemein anerkannten Abgrenzungskriterien der selbständigen zur abhängigen Tätigkeit gefolgt (vgl dazu BAG vom 13. Januar 1983, AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Berlin vom 29. Dezember 1989, AP Nr. 50 zu § 611 BGB Abhängigkeit;… Schaub aaO, § 36 I und II).

  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Denn diese Vorschrift begründet in Fällen wie hier kein Haftungsprivileg nach §§ 636, 637 RVO (…vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - a. a. O.; vgl. ferner Senatsurteil vom 13. März 1984 - VI ZR 204/82 - VersR 1984, 554, 555).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch …

    Nehmen die Miteigentümer aber alle eine solche leitende Stellung ein und sind sie anteilig an Gewinn und Verlust beteiligt, dann können sie auch alle Unternehmer sein (vgl. Senatsurteile vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 - Jagdgenossenschaft und vom 13. März 1984 - VI ZR 204/82 - VersR 1984, 554, 555 - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts;… Kolb in Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl. , Kap. 31, Rdn. 68).
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90

    Vermittlung von Künstlern

    Zwar wird bei "konzertmäßigen Auftritten" in dem vom Kläger verstandenen Sinn, daß der Künstler eigenbestimmt sein Programm disponiert und dieses als fertiges Produkt zur Verfügung stellt, die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers häufig fehlen und demzufolge eine unselbständige (Arbeitnehmer-)Tätigkeit zu verneinen sei (BSG Urteil vom 7. August 1974 - 7 RAr 6/72 - USK 74138; - Musikkapelle - BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB - Abhängigkeit - Zauberkünstler - BGH NJW 1985, 2133 - Schlagersänger - OLG Düsseldorf MDR 1987, 79 f - Gesangssolist im Café -).
  • BGH, 28.10.1986 - VIII ZR 181/85

    Verletzung eines Unternehmers in einem anderen Betrieb

    Denn diese Vorschrift begründet in Fällen wie hier kein Haftungsprivileg nach §§ 636, 637 RVO (…vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 265/78 - aaO.; vgl. ferner Senatsurteil vom 13. März 1984 - VI ZR 204/82 - VersR 1984, 554, 555).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 64/93

    Anforderungen an die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz - …

    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl. zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und OLG Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl. BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
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