Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1967 - VI ZR 212/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch aufgrund schuldhafter Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - Ergreifung notwendiger Maßnahmen zur Sicherung eines zum Abbruch bestimmten Hauses durch den Eigentümer - Mitteilungspflichten eines Untermieters hinsichtlich auftretender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Erwerbers eines zum Abbruch bestimmten Hauses
Papierfundstellen
- VersR 1967, 877
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1961 - VI ZR 108/61
Auszug aus BGH, 06.06.1967 - VI ZR 212/65
Im übrigen wird die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers Dritten gegenüber grundsätzlich selbst dann nicht eingeschränkt, wenn er einzelne Aufgaben der Verkehrssicherung einem Mieter überträgt, wie der Senat bereits ausgesprochen hat (BGH Urteil vom 19. Dezember 1961 - VI ZR 108/61 = VersR 1962, 238). - BGH, 30.01.1962 - VI ZR 115/61
Auszug aus BGH, 06.06.1967 - VI ZR 212/65
Zutreffend geht es in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon aus, daß sie kraft der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht auch zur Überwachung der Tätigkeit des Verrichtungsgehilfen gehalten war, Erforderlichenfalls muß der Hauseigentümer der Verrichtungsperson zudem genaue und klare Anweisungen erteilen, deren Durchführung eine Gefährdung und Schädigung Dritter ausschließt (BGH Urteil vom 30. Januar 1962 - VI ZR 115/61 - = VersR 1962, 332 [BGH 30.01.1962 - VI ZR 115/61] ).
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72
Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - …
Es ist nämlich eine allgemeine Erfahrung, daß Treppen insbesondere beim Herabsteigen eine Gefahrenquelle für Stürze sind, denen durch Vorkehrungen bei der Gestaltung der Treppe und ihrer Umgebung, u.a. auch durch ein Geländer oder einen Handlauf begegnet werden kann und muß (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1961 - VI ZR 93/60 = VersR 1961, 464, 465; vom 6. Juni 1967 - VI ZR 212/65 = VersR 1967, 877; vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67 = VersR 1969, 665, 666). - BayObLG, 04.01.1996 - 2Z BR 120/95
Haftung des Verwalters wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht
Die Gefährlichkeit der Treppe kannte sie; sie hätte daher beim Herabsteigen besonders vorsichtig gehen müssen (vgl. BGH VersR 1965, 190, 191; 1967, 877, 878).
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