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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,543
BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91 (https://dejure.org/1992,543)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1992 - VI ZR 214/91 (https://dejure.org/1992,543)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 (https://dejure.org/1992,543)
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Gelbverfärbung des Kindes

§ 823 Abs. 1 BGB, zu den Voraussetzungen der Einordnung eines Diagnosefehlers als groben Behandlungsfehler

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Diagnose - Vorsorgeuntersuchung bei Neugeborenen - Belegarzt - Gynäkologe - Unerlaubte Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene Behandlung, Gynäkologie - Diagnostische Verantwortlichkeit von niedergelassener Kinderärztin und Belegarzt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2962
  • MDR 1992, 1130
  • VersR 1992, 1263
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Ein grober Behandlungsfehler der Beklagten zu 2), der für die Kausalitätsfrage zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr führen würde (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 106/84 - NJW 1986, 1540, 1541 [BGH 03.12.1985 - VI ZR 106/84] , vom 29. März 1988 - VI ZR 185/87 - VersR 1988, 721, 722 und vom 26. November 1991 - VI ZR 389/90 - NJW 1992, 754, 755), kann bei der hier gegebenen Sachlage nicht angenommen werden.

    Es muß vielmehr ein Fehlverhalten vorliegen, das aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1991 - VI ZR 389/90 - aaO.).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 158/82

    Erweiterung der Vertragshaftung des Arztes durch Vertragsschluß mit dritten …

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Dabei können die Eltern im Hinblick auf die Schädigung des Kindes in den durch dessen Schaden gezogenen Grenzen ihren schädigungsbedingten Mehraufwand für Pflege und Versorgung des Kindes als eigenen Schaden geltend machen (vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 263, 267 und 106, 153, 161).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Bei der hier gegebenen Sachlage rechtfertigt sich auch keine Beweiserleichterung unter dem Gesichtspunkt unterlassener Befunderhebung (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 99, 391, 395 ff) [BGH 03.02.1987 - VI ZR 56/86].
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Dabei können die Eltern im Hinblick auf die Schädigung des Kindes in den durch dessen Schaden gezogenen Grenzen ihren schädigungsbedingten Mehraufwand für Pflege und Versorgung des Kindes als eigenen Schaden geltend machen (vgl. Senatsurteile BGHZ 89, 263, 267 und 106, 153, 161).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Ein Fehler bei der Interpretation von Krankheitssymptomen stellt für sich nur dann einen schweren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst dar, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - VersR 1981, 1033, 1034).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen …

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    a) Vertragliche Ansprüche stehen den Klägern unabhängig davon zu, ob die Klägerin zu 2) als Kassenpatientin unmittelbare Vertragspartnerin der Beklagten zu 2) werden konnte oder ob ein Behandlungsvertrag als zwischen der Krankenkasse und der Beklagten zu 2) abgeschlossen anzusehen ist; in letzterem Fall entfaltet der Vertrag Schutzwirkung im Sinne des § 328 BGB zugunsten des untersuchten Kindes und seiner Eltern (vgl. zu diesen Fragen die Senatsurteile BGHZ 89, 250, 254 f.; 97, 273, 276; 100, 363, 367) [BGH 28.04.1987 - VI ZR 171/86].
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen …

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Zwar liegt die Würdigung, ob ein schwerer Behandlungsfehler zu bejahen ist, weitgehend im Bereich tatrichterlicher Beurteilung; sie muß jedoch erkennen lassen, daß ihr nicht schon ein Versagen genügt, wie es einem hinreichend befähigten und allgemein verantwortungsbewußten Arzt zwar zum Verschulden gereicht, aber doch "passieren kann" (vgl. Senatsurteil vom 10. Mai 1983 - VI ZR 270/81 - VersR 1983, 729, 730).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 171/86

    Vertragliche Beziehungen des Kassenpatienten

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    a) Vertragliche Ansprüche stehen den Klägern unabhängig davon zu, ob die Klägerin zu 2) als Kassenpatientin unmittelbare Vertragspartnerin der Beklagten zu 2) werden konnte oder ob ein Behandlungsvertrag als zwischen der Krankenkasse und der Beklagten zu 2) abgeschlossen anzusehen ist; in letzterem Fall entfaltet der Vertrag Schutzwirkung im Sinne des § 328 BGB zugunsten des untersuchten Kindes und seiner Eltern (vgl. zu diesen Fragen die Senatsurteile BGHZ 89, 250, 254 f.; 97, 273, 276; 100, 363, 367) [BGH 28.04.1987 - VI ZR 171/86].
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 106/84

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    Ein grober Behandlungsfehler der Beklagten zu 2), der für die Kausalitätsfrage zu Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr führen würde (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 106/84 - NJW 1986, 1540, 1541 [BGH 03.12.1985 - VI ZR 106/84] , vom 29. März 1988 - VI ZR 185/87 - VersR 1988, 721, 722 und vom 26. November 1991 - VI ZR 389/90 - NJW 1992, 754, 755), kann bei der hier gegebenen Sachlage nicht angenommen werden.
  • BGH, 25.03.1986 - VI ZR 90/85

    Haftung des Mitinhabers einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91
    a) Vertragliche Ansprüche stehen den Klägern unabhängig davon zu, ob die Klägerin zu 2) als Kassenpatientin unmittelbare Vertragspartnerin der Beklagten zu 2) werden konnte oder ob ein Behandlungsvertrag als zwischen der Krankenkasse und der Beklagten zu 2) abgeschlossen anzusehen ist; in letzterem Fall entfaltet der Vertrag Schutzwirkung im Sinne des § 328 BGB zugunsten des untersuchten Kindes und seiner Eltern (vgl. zu diesen Fragen die Senatsurteile BGHZ 89, 250, 254 f.; 97, 273, 276; 100, 363, 367) [BGH 28.04.1987 - VI ZR 171/86].
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 185/87

    Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 104/94

    Annahme eines Vertrages mit Schutzpflichten zugunsten Dritter bei gleichzeitigem …

    Auch das Kind, für das die Eltern einen ärztlichen Behandlungsvertrag abgeschlossen haben, sollte bei Behandlungsfehlern einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch geltend machen können (vgl. hierzu RGZ 85, 183; 152, 175 f.); das gleiche gilt für das Mitglied einer Krankenkasse, für das diese den Behandlungsvertrag abgeschlossen hat (hierzu nunmehr BGH, Urt. v. 14.07.1992 - VI ZR 214/91, NJW 1992, 2962).
  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung …

    aa) Im Ansatz geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass ein Fehler bei der Interpretation von Krankheitssymptomen nur dann einen schweren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst und damit einen "groben" Diagnosefehler darstellt, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt (vgl. Senatsurteile vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - VersR 1981, 1033, 1034; vom 10. November 1987 - VI ZR 39/87 - VersR 1988, 293, 294; vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263, 1265 und vom 9. Januar 2007 - VI ZR 59/06 - VersR 2007, 541, 542).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Dies gilt unbeschadet des Umstandes, daß das Behandlungsverhältnis zwischen dem Patienten und Krankenhaus auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht (BGHZ 89, 250, 255; 96, 360, 363; Senatsurteil vom 14. Juli 1992 - VI ZR 214/91 - VersR 1992, 1263).
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