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Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1967 - VI ZR 216/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1559
BGH, 14.11.1967 - VI ZR 216/65 (https://dejure.org/1967,1559)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1967 - VI ZR 216/65 (https://dejure.org/1967,1559)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1967 - VI ZR 216/65 (https://dejure.org/1967,1559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrags betreffend die Fahrt mit einem Freiballon - Zulässigkeit einer Überbürdung des Flugrisikos im Weg des Haftungsverzichts - Selbstkostenerstattung als Entgelt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 226
  • VersR 1968, 94
 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 356/03

    Keine Haftung nach §§ 44 ff. Luftverkehrsgesetz für "Schnupperflüge" potentieller …

    Dementsprechend kommen die §§ 44 bis 51 Luftverkehrsgesetz und insbesondere die damit verbundene Beweiserleichterung in § 45 Luftverkehrsgesetz (a.F.) nur zur Anwendung, wenn der Flug aufgrund eines Beförderungsvertrags durchgeführt wird (…vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1962 - VI ZA 6/62 - aaO; Senatsurteile BGHZ 76, 32, 33; BGHZ 88, 70, 72 f.; vom 14. November 1967 - VI ZR 216/65 - LM Nr. 5 zu § 44 Luftverkehrsgesetz …und vom 25. Mai 1971 - VI ZR 248/69 - aaO, S. 863;… Hofmann/ Grabherr, Luftverkehrsgesetz 2. Aufl., § 44 Rdnr. 13).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bei Ballonfahrten von Gästen eines luftsportlichen Vereins (vgl. Senatsurteil vom 14. November 1967 - VI ZR 216/65 - aaO; ferner OLG München VersR 1990, 1247 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 29. Mai 1990 - VI ZR 278/89 -) und für einen Rundflug zur Golfplatzbesichtigung für ein passives Vereinsmitglied (vgl. Senatsurteil BGHZ 88, 70, 74) einen Beförderungsvertrag bejaht.

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 45/67

    "Luftfrachtführer" beim Chartervertrag

    Infolgedessen kann hier auch nicht das Urteil des erkennenden Senats vom 14. November 1967 (VI ZR 216/65 = LM LuftVG Nr. 5) herangezogen werden, nach dem es sich auch dann um eine entgeltliche Beförderung in Sinne des § 49 LuftVG handelt, wenn der Luftfrachtführer nur Erstattung seiner Selbstkosten verlangt hat.
  • OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2346/15

    Verfristete Schadensersatzansprüche wegen Absturzes eines Ultraleichtflugzeugs

    Dass nach den Angaben des Zeugen, von deren Richtigkeit der Senat wie dargelegt überzeugt ist, lediglich eine hälftige Aufteilung der Kosten vereinbart war, der Verstorbene somit einen Teil der Kosten selbst zu tragen hatte und keinen Gewinn aus der Beförderung erzielte, nimmt dem Vertrag nicht den Charakter der Entgeltlichkeit, worauf der BGH in der in VersR 1968, 94 veröffentlichten Entscheidung u. a. hingewiesen hat:.
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