Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1954 - VI ZR 22/53 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.06.1956 - VI ZR 102/55
Rechtsmittel
Ebenso fehl geht die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe zu Unrecht angenommen, das Fehlen von Schranken an einem Bahnübergang bedeute eine Erhöhung der Betriebsgefahr (vgl. BGH III ZR 65/52 = VRS 5 S. 38; Urteile des erkennenden Senats - VI ZR 22/53 vom 31. März 1954 und VI ZR 47/55 vom 5. Mai 1956). - BGH, 11.01.1957 - VI ZR 233/55
Rechtsmittel
Freilich kann es durch besondere Maßnahmen mehr oder weniger wieder aufgehoben werden, daß sich die Betriebsgefahren der Eisenbahn beim Kreuzen eines dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weges auf einem unbeschrankten Bahnübergang in höherem Maße auszuwirken vermögen als auf dem abgegrenzten eigenen Bahnkörper (Entscheidung des Senats vom 31. März 1954, VI ZR 22/53, …sowie vom 8. Juni 1956 a.a.O.).
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