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| BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 2203
- NJW 1962, 675 (Ls.)
- MDR 1962, 44
- VersR 1961, 1039
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57
Aufklärungspflicht des Arztes
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
Allerdings würde die Notwendigkeit einer Aufklärung über die Möglichkeit des Eintritts einer Stimmbandlähmung und Atem not zu verneinen sein, wenn solche Schäden bei Kropf operationei so selten verkämen, daß sie bei einem verständigen Patienten für den Entschluß, in die Operation einzuwilligen, ernsthaft nicht ins Gewicht fielen (BGHZ 29, 46, 60)" Das läßt sich aber entgegen der Ansicht der Revision nicht sagen. - RG, 03.12.1941 - III 68/41
Ist der Arzt zu körperlichen Eingriffen auch ohne oder sogar gegen den Willen des …
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
lichkeit abgesehen werden kanh (vgl. RGZ 168, 206, 213; Ur. - BGH, 06.03.1956 - VI ZR 2/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.09.1961 - VI ZR 225/60
teil des erkennenden Senats vom 6. März 1956, VI ZR 2/55,.
- BGH, 28.06.1988 - VI ZR 288/87
Geltung des Verweisungsprivilegs für vertragliche Ansprüche gegen einen Arzt; …
nicht - durfte der Bekl. sich nicht darauf verlassen, Prof. S werde beide Eltern über den nunmehr geplanten Eingriff aufgeklärt haben (vgl. dazu Senat, NJW 1961, 2203 = VersR 1961, 1039 (1041) = AHRS Kza 5300/1; NJW 1980, 633 = VersR 1980, 68 (69) = AHRS Kza 5300/5). - BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73
Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78
Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …
Deshalb ist der fast klassische Fall eines aufklärungspflichtigen Risikos gegeben (vgl. die beiden Senatsurteile VI ZR 124/60 und VI ZR 225/60 vom 26. September 1961 - VersR 1961, 1036 ff).
- BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
Dabei übersieht es nämlich, worauf übrigens der Kläger im Rechtsstreit mehrfach hingewiesen hat, daß der Umfang der Aufklärungspflicht von den konkreten Umständen des Falles abhängt, es mithin darauf ankommt, mit welcher Komplikationsdichte gerade in der Klinik der Erstbeklagten aufgrund des Könnens und der Erfahrung der dort tätigen und für die Operation des Klägers in Betracht kommenden Chirurgen zu rechnen war (Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039; vom 22. Juni 1971 - VI ZR 230/69 - VersR 1971, 929). - OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00
Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff; …
Der Bundesgerichtshof stellt bei der Beurteilung der "richtigen" Aufklärung seit langem (NJW 1962, 675 ) auf die Umstände des Einzelfalles ab. - BGH, 16.10.1962 - VI ZR 198/61 a) Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings da von ausgegangen, daß eine zu Heilzwecken vorgenommene Behandlung, die zu gesundheitlicher Schädigung des Patienten geführt hat, unabhängig davon, ob hierfür ein ärztlicher Behandlungsfehler ursächlich gev/orden ist, als rechtswidrig anzusehen ist, v/enn sich der Patient nicht mit der Behandlung einverstanden erklärt hat" Die Zustimmung des Patienten setzt voraus, daß er im großen und ganzen weiß, worin er einwilligt" Ist eine vom Arzt vorgcnommene Behandlung mit gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen verbunden, so muß der Patient daher in der Regel hierüber ins Bild gesetzt werden, wenn seine Einwilligung in die Behandlung wirksam sein soll" Aufklärung kann auch da erforderlich sein, wo nur die Möglichkeit droht, daß es infolge der Behandlung zu gesundheitsschädlichen Polgen kommt" Indes sen kommt es, wie das Berufungsgericht ausweislich seiner widerspruchsvollen TJrteilsausführungen verkannt hat, sehr darauf an, welcher Art die möglicherweise eintrotenden Pol gen sind, wie groß im gegebenen Palle die Gefahr ihres Eintritts ist und wie schwer sie im Verhältnis zu den Folgen wiegt, die für den Patienten im weiteren Ablauf seiner Erkrankung zu erwarten wären, v/enn die vorgesehene Behandlung unterbliebe" Auf Gefahren, die sich so selten verwirkliehen und deren Hervortreten auch in dem Palle des betreffenden Patienten so wenig wahrscheinlich ist, daß sie bei einem verständigen Menschen in seiner Lage für den Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, nicht ernsthaft ins Gewicht fallen, braucht der Patient nicht hingewiesen zu werdeno Ebenso kann eine Aufklärung entbehrlich sein, wenn die möglicherweise eintretenden u n günstigen Nebenwirkungen der Behandlung so viel weniger gravierend sind als die Polgen eines ünterbleibens der Behandlung, daß sie ein vernünftiger Mensch in der Lage des Patienten für die Y/illensentschließung sich der Behandlung, -zu unterziehen oder sie abzulehnen, nicht als bedeutsam ansähe (vgl, 3GHZ 29, 176, 179 und die dort an geführten Entscheidungen; Urteile des erkennenden Senats vom 26o September 1961 - VI SR 225/60 LM Nr. 14 zu § 276 (Ga) BGB - NJW 1961, 2203 = MDR 1962, 44 = VersR 1961, 1039; vom 24o Oktober 1961.
d) Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß sich die Lcitungs- und Aufsichtspflicht, die dem Vorstand einer Klinik obliegt, auch darauf bezieht, daß im Krankenhausbetricb die ärztliche Aufklärungspflicht beachtet und ihren Erfordernissen genügt wird (Urteile des erkennenden Senats von 10. Juli 1954 - VI ZR 45/54 - NJW 1956, 1106 =. VersR 1954, 496; vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 aaO).
- BGH, 02.11.1976 - VI ZR 134/75
Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei interoperativ auftretendem …
Entgegen der Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht nicht verkannt, daß es für den im Einzelfall erforderlich werdenden Umfang der Aufklärung nicht oder jedenfalls nicht allein auf die erfahrungsgemäß zu befürchtende Komplikationsdichte ankommt (vgl. Senatsurteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 - VersR 1961, 1039). - OLG Stuttgart, 24.06.1993 - 14 U 54/92
Strumaoperation; Risiko einer Stimmbandlähmung; Aufklärungspflicht; …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn er von einer anderweitig ordnungsgemäß stattgehabten Aufklärung des Patienten überzeugt sein darf (vgl. BGH vom 22.05.1981 - 4 StR 225/81 = MedR 1983, 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1961, 2203), was jedoch hier schon mit Rücksicht auf das völlig unausgefüllte und von der Klägerin nicht unterzeichnete Einwilligungsformular auf der Rückseite des Operationsberichts nicht angenommen werden kann. - BGH, 22.06.1971 - VI ZR 230/69
Ärztliche Aufklärung - Patient - Gesetzlicher Vertreter - Diagnostischer Eingriff …
Zwar war es sachgemäß" bei der Frage der Risikoaufklärung von derjenigen Zwischenfallsdichte auszugehen" mit der unter den konkreten Umständen" also insbesondere gerade in der Klinik zu rechnen war" in der die Operation stattfinden sollte (BGHZ 29, 46, 61; BGH Urteil vom 26. September 1961 - VI ZR 225/60 " LM BGB § 276 /C§ 7 Nr. 14). - BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71
Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation - …
Diese Erwägungen stehen entgegen der Meinung der Revision auch nicht mit den Grundsätzen des Senatsurteilsvom 26. September 1961 (VI ZR 225/60 = LM BGB § 276 [Ca] Nr. 13 - Stimmbandlähmung nach Kropfoperation) im Widerspruch. - BGH, 22.05.1981 - 4 StR 225/81
Zur vorherigen Aufklärung des Patienten durch den Arzt bei nicht notwendigem …
- BGH, 23.10.1962 - VI ZR 245/61
Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter
- BGH, 02.02.1968 - VI ZR 115/67
Schuldhafte Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Patienten über die Gefahren …
- BGH, 24.10.1961 - VI ZR 106/61
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