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| BGH, 20.04.1971 - VI ZR 225/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Belehrungspflicht - Notar - Umsatzsteuer - Einschlägig beratene Personen - Vertragsangebot
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 740
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.05.1958 - III ZR 21/57
Notarielles Testament
Auszug aus BGH, 20.04.1971 - VI ZR 225/69
Fehlt es bereits insoweit an einem Verschulden des Beklagten, so bedarf es keiner Erörterung der Frage mehr, ob der Beklagte auch deswegen entlastet ist, weil zwei Kollegialgerichte seine steuerrechtliche Auffassung geteilt haben (BGHZ 27, 274, 275) und ob diese richtig ist oder nicht. - BGH, 30.01.1961 - III ZR 215/59
Verletzung der Amtspflicht eines Notars bei Mitwirkung an einem gescheiterten …
Auszug aus BGH, 20.04.1971 - VI ZR 225/69
Seine Aufgabe war im Gegensatz zu dem Rechtsanwalt nicht die eines Wirtschafts- und Steuerberaters (BGH Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 215/59 - VersR 1961, 349, 352;… Seybold/Hornig, BNotO 4. Aufl. § 26 Anm. 24;… Daimer, Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars, 2. Aufl. § 17 Rdnr. 2). - BGH, 26.03.1953 - III ZR 14/52
Anwendung der Vorschriften über die Hinweispflichten eines Notars auf die …
Auszug aus BGH, 20.04.1971 - VI ZR 225/69
Eine Ausnahme gilt nur hinsichtlich der Grunderwerbs- und Kapitalverkehrssteuer; eine Ausdehnung dieser Ausnahmeregelung auf die Umsatzsteuer ist nicht statthaft (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26. März 1953 - III ZR 14/52 - LM DOfNot § 38 Nr. 1; Pagendarm DRiZ 1959, 136).
- BGH, 20.09.2007 - III ZR 33/07
Belehrungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich des Entstehens einer …
Hinsichtlich des Entstehens einer Umsatzsteuerpflicht trifft den Notar keine allgemeine Belehrungspflicht (BGH Urteil vom 20. April 1971 - VI ZR 225/69 - VersR 1971, 740; ablehnend für die Grunderwerbsteuerpflicht BGH Urteile vom 21. November 1978 - VI ZR 227/77 - DNotZ 1979, 228; vom 14. Mai 1992 - IX ZR 262/91 - NJW-RR 1992, 1178, 1180; RG JW 1932, 2855). - OLG Düsseldorf, 03.07.1980 - 18 U 25/80 c) Die Pflicht des Notars zur Beratung und Betreuung findet ihre Grenzen an dem Punkt, an dem über den Beurkundungsauftrag hinaus eine dem Vormund, Wirtschaftsberater, Anwalt oder Steuerberater zukommende Beratung und Beeinflussung beginnt (BGH VersR 1971, 740; DNotZ 1976, 55;… Haug, aaO S. 452, 465).
- LG Frankenthal, 07.12.1978 - 3 O 316/78
Zum Umfang notarieller Belehrungspflicht bezüglich steuerlicher Fragen
Die Frage, inwieweit dem die Beurkundung vornehmenden Notar bezüglich steuerlicher Fragen im Zusammenhang mit den zu beurkundenden Tatsachen grundsätzlich eine Hinweispflicht obliegt, ist umstritten (…vgl. Palandt, BGB, 37. Aufl. § 839, Anm. 15 c, aa n. w. N.; BGH BB 71, 724 ; BGH VersR 71, 740).
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