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| BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56 |
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Papierfundstellen
- VersR 1957, 790
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52
Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Der Bundesgerichtshof hat, was das Berufungsgericht richtig erkannt hat, bisher in ständiger Rechtsprechung ein mitwirkendes Verschulden des gesetzlichen Vertreters bei der Entstehung des Schadens nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses als anrechenbar angesehen (BGH NJW 52, 1050; BGHZ 1, 248; 3, 46 und 9, 316). - BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Der Bundesgerichtshof hat, was das Berufungsgericht richtig erkannt hat, bisher in ständiger Rechtsprechung ein mitwirkendes Verschulden des gesetzlichen Vertreters bei der Entstehung des Schadens nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses als anrechenbar angesehen (BGH NJW 52, 1050; BGHZ 1, 248; 3, 46 und 9, 316). - BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50
Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Der Bundesgerichtshof hat, was das Berufungsgericht richtig erkannt hat, bisher in ständiger Rechtsprechung ein mitwirkendes Verschulden des gesetzlichen Vertreters bei der Entstehung des Schadens nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses als anrechenbar angesehen (BGH NJW 52, 1050; BGHZ 1, 248; 3, 46 und 9, 316).
- BGH, 28.05.1957 - VI ZR 136/56
Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen
- BGH, 28.04.1952 - III ZR 118/51
Verkehrssicherungspflicht für eingebrachtes Gut
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Der Bundesgerichtshof hat, was das Berufungsgericht richtig erkannt hat, bisher in ständiger Rechtsprechung ein mitwirkendes Verschulden des gesetzlichen Vertreters bei der Entstehung des Schadens nur im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses als anrechenbar angesehen (BGH NJW 52, 1050; BGHZ 1, 248; 3, 46 und 9, 316). - BGH, 09.03.1955 - VI ZR 3/54
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW aufgrund eines verkehrswidrigen …
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Es handelt sich bei den dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärten Ansprüche um solche, die nach der Lebenserfahrung gegeben sind, so daß ein hinreichender Anhaltspunkt für die Entstehung erstattungsfähiger Schäden besteht (vgl. BGH NJW 1951, 195; BGH VRS 9, 109). - BSG, 22.11.1956 - 8 RV 861/55
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Nun ist § 5 BVersG nach seinen Sinn und Zweck eng auszulegen (BSG NJW 57, 319, 320). - BSG, 22.01.1957 - 10 RV 435/55
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Das Bundessozialgericht (NJW 57, 1006) hat sich dahin ausgesprochen, daß eine Gebäuderuine, die durch kriegerische Vorgänge entstanden ist, wegen ihrer Einsturzgefahr im allgemeinen keinen kriegseigentümlichen Gefahrenbereich bildet, wenn es zeitlich möglich war, den Gefahrenzustand zu beseitigen. - RG, 07.02.1907 - IV 309/06
Kann der auf Ersatz der Heilungskosten belangte Tierhalter der Klage des …
Auszug aus BGH, 22.10.1957 - VI ZR 227/56
Die Vorschrift bezieht sich, da sie einem den ganzen Inhalt der Schadenersatzpflicht wegen Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfassenden Grundsatz Ausdruck gibt, auch auf die Kosten der Heilung, gleichgültig, ob das Familienrecht dem Verletzten Unterhaltsansprüche gegen andere Personen gewährt und ob er die Heilungskosten selbst trägt oder nicht (vgl. RGZ 65, 162; 132; 223; JW 1936, 1667).
- BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88
Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes
So sind etwa der durch Krankenbesuche des Vaters oder des Ehepartners bedingte Verdienstausfall (Senatsurteile vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 227/56 - VersR 1957, 790; vom 18. April 1961 - VI ZR 122/60 - VersR 1961, 545; vom 21. Mai 1985 - VI ZR 201/83 - VersR 1985, 784, 785) oder die für solche Besuche aufgewendeten Fahrtkosten (BGH Urteil vom 1. Dezember 1960 - III ZR 197/59 - VersR 1961, 272) zu ersetzen.Insoweit wird aufgrund wertender Betrachtung der mit Krankenhausbesuchen naher Angehöriger verbundene Verdienstausfall und Fahrtenaufwand wegen der durch derartige Krankenhausbesuche bewirkten Förderung des Heilerfolgs (s. hierzu insbesondere Senatsurteil vom 22. Oktober 1957 aaO und BGH Urteil vom 1. Dezember 1960 aaO) noch dem Aufwand für die Heilung des Verletzten zugerechnet.
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Danach ist der Verdienstausfall eines Vaters, der durch Besuche bei seinem Unfallverletzten Kind verursacht wird, zu den Heilungskosten zu rechnen (vgl. Senatsurteile vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 227/56 - VersR 1957, 790 und vom 18. April 1961 - VI ZR 122/60 - VersR 1961, 545). - OLG Koblenz, 05.03.2014 - 5 U 1090/13
Sturz durch offenen Treppenschacht im Rohbau - keine Haftung des Bauunternehmers …
Rn. 35 Wie bereits erwähnt, war auch an spielende Kinder zu denken, auf die Baustellen außerhalb der Arbeitszeiten häufig eine erhebliche Anziehungskraft ausüben, weshalb sie, insbesondere im unbedachten Spiel mit anderen Kindern, in besonderer Weise gefährdet sind, auf Baustellen zu Schaden zu kommen (vgl. zur fehlenden Absperrung eines Bunkers und Schädigung eines 12-jährigen BGH in VersR 1957, 790 und zum Fall des Sturzes eines Vierjährigen von der Strohdieme in einer unverschlossenen Scheune BGH in FamRZ 1963, 243 f).
- BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks …
In der Rechtsprechung ist allerdings seit langem anerkannt, daß gegenüber unbefugtem Kinderspiel eine Verkehrssicherungspflicht des Grundeigentümers entstehen kann (BGH Urteil vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 227/56 = VersR 1957, 790; Urteil vom 16. Juni 1970 - VI ZR 23/69 - m.w.Nachw. - FamRZ 1970, 553); denn Kinder handeln erfahrungsgemäß Zutrittsverboten zuwider, weil sie deren Bedeutung oder die ihnen drohende uefahr nicht hinreichend erfassen können (vgl. D.Schwab JZ 1967, 13, 19). - OLG Hamm, 15.03.2001 - 27 U 185/00
Ersatz materieller und immaterieller Schäden sowie Feststellung der künftigen …
In einem solchen Fall kann sich der Zeitaufwand für den Krankenhausaufenthalt der Mutter zugleich auch konkret in der Vermögenssphäre der Familie niederschlagen, soweit tatsächlich Aufwendungen für die Betreuung erforderlich waren (vgl. etwa BGH in VersR 1989, 1309; 1957, 790). - OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 8 W 56/87
Leibesfrucht; Ärztliches Fehlverhalten; Körperverletzung; Schadensersatz
Die aufgezeigten Umstände haben zur Folge, daß eine der Klägerin etwa zustehende Entschädigung erheblich unter demjenigen Betrag bleibt, durch den erst die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet werden könnte, und zwar selbst dann, wenn man auch die Aufwendungen für vermehrte Bedürfnisse berücksichtigt, für die die Beklagte wegen der Gesundheitsschädigung nach §§ 823, 843 BGB Ersatz leisten muß (BGH VersR 1957, 790; 1961, 545). - BGH, 18.04.1961 - VI ZR 122/60
Auch der Verdienstausfall-Schaden eines Ehegatten, der seinen schwer …
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung VI ZR 227/56 vom 22. Oktober 1957 (= VersR 1957, 790) für den Fall der Besuche eines Vaters bei seinem Unfallverletzten Kind darauf hingewiesen, daß der durch diese Besuche verursachte Verdienstausfall zu den Heilungskosten zu rechnen sei. - BGH, 20.03.1973 - VI ZR 19/72
Anspruch des sozialversicherten Verletzten auf Ersatz der Kosten der zweiten …
Darüber hinaus besteht unter diesen Umständen kein Anlaß, dem Verletzten (Klägerin) den aus eigenen Aufwendungen erwachsenen Ersatzanspruch zu nehmen mit der Folge, daß sich der SVT wegen seiner Leistungen schadlos halten kann (…im Ergebnis so auch Geigel, Der Haftpflichtprozeß 15. Aufl., 30, 32 ff und LG Bielefeld VersR 1971, 226; vgl. auch BGH Urt. vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 227/56 = VersR 1957, 790). - BGH, 29.09.1959 - VI ZR 194/58
Rechtsmittel
1957 - VI ZR 227/56 = VersR 1957, 790). - BGH, 20.12.1957 - VI ZR 8/57 Der erkennende Senat hat bereits früher ausgeführt (BGH Urt. vom 22. Oktober 1957 = VersR 1957, 790), daß besondere Erörterungen sich erübrigen, wenn ein hinreichender Anhalt für die Entstehung erstattungsfähiger Schäden nach der Lebenserfahrung gegeben ist.
- BGH, 21.05.1985 - IV ZR 201/83
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