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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,7145
BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57 (https://dejure.org/1958,7145)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1958 - VI ZR 227/57 (https://dejure.org/1958,7145)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 (https://dejure.org/1958,7145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57
    Diese Ausführungen rechtfertigen nicht den von der Revision erhobenen Vorwurf, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Haftung für Neuroseschäden (BGHZ 20, 137) außer Betracht gelassen.

    Allein damit indessen, daß eine bestimmte Verhaltensweise als psychogene Reaktion gedeutet wird, kann der ursächliche Zusammenhang zwischen schadenstiftendem Ereignis und einem die Arbeits- und Widerstandskraft hemmenden Zustand noch nicht verneint werden; muß vielmehr zugunsten des Verletzten davon ausgegangen werden, daß ohne das Unfallgeschehen eben der seelische Zustand nicht vorgelegen haben würde, der die Wiedereinfügung in das Berufsleben erschwerte, so kann der Kausalzusammenhang auch dann nicht geleugnet werden, wenn eine wesentliche Mit ursache dieses Zustandes in der seelisch anfälligen Persönlichkeit des Verletzten liegt (BGHZ 20, 137, 141).

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57
    Es ist daher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts davon aus z ugehen, daß auch der Verlust der zweiten Instanz kein Gesichtspunkt ist, der für die Beurteilung der Sachdienlichkeit von Bedeutung wäre (vgl. BGHZ 1, 65, 71 ff und die dort angeführten Reichsgerichts-Entscheidungen; 3, 213; 5, 377; 21, 288).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 70/55

    Amtspflichten bei Beamtenwiedereinstellung

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der entscheidende Beamte überhaupt keine sachlichen oder sachfremde Erwägungen angestellt oder die rechtlichen Schranken bewußt überschritten oder in so hohem Maße fehlsam gehandelt hat, daß seine Entscheidung mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings nicht vereinbart werden kann (RGZ 121, 225, 233; BGHZ 22, 258, 263).
  • BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unterliegt vielmehr ein Verwaltungsakt nur insoweit der Nachprüfung durch das ordentliche Gericht, als es sich um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (BGHZ 4, 68, 71).
  • RG, 22.05.1928 - III 346/27

    Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 11.11.1958 - VI ZR 227/57
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der entscheidende Beamte überhaupt keine sachlichen oder sachfremde Erwägungen angestellt oder die rechtlichen Schranken bewußt überschritten oder in so hohem Maße fehlsam gehandelt hat, daß seine Entscheidung mit den an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings nicht vereinbart werden kann (RGZ 121, 225, 233; BGHZ 22, 258, 263).
  • BGH, 11.04.1961 - VI ZR 188/60

    Schadensrechtliche Regulierung der gesundheitlichen Folgen eines …

    Im letzteren Umfang ist die Entscheidung auf die - im übrigen zurückgewiesene - Revision der Beklagten durch Urteil des Senats vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 - aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.

    Der Senat hat hierzu schon in seinem ersten Urteil in dieser Sache vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 - Stellung genommen und ausgeführt, daß von einem Akt reiner Willkür, wie er allein der Nachprüfung durch das ordentliche Gericht unterliegen könnte, keine Rede sein kann.

  • BGH, 27.06.1967 - VI ZR 3/66

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - Versetzung eines Polizeibeamten in den …

    Es kann - von den Fällen reiner Willkür abgesehen - nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (Urteile des erkennenden Senats vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 = VersR 59, 132; vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 = VersR 61, 595, 596 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 = VersR 61, 638, 639).
  • BGH, 24.09.1963 - VI ZR 107/62
    Das Gericht ist nur zu der Prüfung berechtigt, ob es sich bei dem Verwaltungsakt um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (BGHZ 2, 566 und 4, 68, 71, sowie die Urteile des BGH vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57 - VersR 1959, 152, vom 11. April 1961 - VI ZR 188/60 - VersR 1961, 595 und vom 16. Mai 1961 - VI ZR 126/60 - VersR 1961, 638).
  • OLG Schleswig, 27.02.2020 - 7 U 93/19

    Bindung der Zivilgerichte an vorzeitigen Pensionierungsbescheid eines …

    Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich "um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür" handelt (vgl. BGH VI ZR 227/57, Urteil vom 11. November 1958, VersR 1959, S. 132 ff. [S. 134]).
  • OLG Schleswig, 23.05.2019 - 7 U 82/18

    Beschränkte zivilrechtliche Überprüfung des vorzeitigen Pensionierungsbescheides …

    Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich "um einen gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür" handelt (BGH VI ZR 227/57, Urteil vom 11. November 1958, VersR 1959, S. 132 ff. [S. 134]).
  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 30/62
    Auf die Revision der Beklagten hob der erkennende Senat diese Entscheidung auf, soweit die Widerklage abgewiesen worden war (Urteil vom 11. November 1958 - VI ZR 227/57).
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