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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1963 - VI ZR 237/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,3610
BGH, 18.06.1963 - VI ZR 237/62 (https://dejure.org/1963,3610)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1963 - VI ZR 237/62 (https://dejure.org/1963,3610)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1963 - VI ZR 237/62 (https://dejure.org/1963,3610)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 1071
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.03.1974 - VI ZR 217/72

    Einrede der Verjährung - Verzicht - Bestimmte Frist

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es beispielsweise deshalb schon wiederholt als unbedenklich angesehen worden, § 261 b Abs. 3 ZPO heranzuziehen, wenn es um die Wahrung der kurzen Überlegungsfrist ging, die dem Gläubiger nach dem Abbruch der Verhandlungen zur gerichtlichen Geltendmachung seines Ansprüche verbleibt (Senatsurt. v. 8 . November 1963 - VI ZR 237/62 = VersR 1964, 297; v. 1 . Dezember 1964 - VI ZR 293/63 VersR 1965, 142; v. 17. Dezember 1968 - VI ZR 211/67 = VersR 1969, 328, 330).
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