Rechtsprechung
| BGH, 13.11.1956 - VI ZR 241/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1957, 115
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1956 - VI ZR 241/55
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH VRS 5, 163; Urteil vom 16. Oktober 1956 = VI ZR 162/55) darf bei der Durchführung der Abwägung nur von festgestellten Umständen, nicht aber von bloßen Schuldvermutungen ausgegangen werden. - BGH, 16.01.1953 - VI ZR 60/52
Auszug aus BGH, 13.11.1956 - VI ZR 241/55
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH VRS 5, 163; Urteil vom 16. Oktober 1956 = VI ZR 162/55) darf bei der Durchführung der Abwägung nur von festgestellten Umständen, nicht aber von bloßen Schuldvermutungen ausgegangen werden. - RG, 30.03.1942 - V 120/41
1. Zum Begriff des Beherbergungsvertrags. 2. In welchem Umfange liegt dem …
Auszug aus BGH, 13.11.1956 - VI ZR 241/55
Dieser in dem Materialverschleiß liegende Fehler hat auch in adäquater Weise zu dem Körperschaden des Klägers geführt (vgl. hierzu RGZ 169, 84 [91]).
- BGH, 10.07.1959 - VI ZR 208/58
Rechtsmittel
Handelt es sich doch bei der Verkehrssicherung um die Erfüllung privatrechtlicher Pflichten, die nicht von vornherein unterschiedlich zu beurteilen sind (Urteil des Senats vom 13. November 1956 - VI ZR 241/55 = VersR 1957, 153). - BGH, 26.03.1957 - VI ZR 282/55
Beweisführung beim Zusammenstoß mit einem Fußgänger
Dann aber durfte der Tatrichter den Beklagten bei der Schadensabwägung nach § 9 KrfzG i Verb mit § 254 BGB nur die für den Zusammenstoß ursächliche Betriebsgefahr des Kraftwagens, nicht auch ein Verschulden der Zweitbeklagten zurechnen, wie es im angefochtenen Urteil geschehen ist (vgl. RGZ 162, 1 [7]; BGH VRS 5, 424; 12, 17; VI ZR 239/55 und VI ZR 241/55 je vom 13. November 1956).
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