Rechtsprechung
| BGH, 27.06.1956 - VI ZR 245/55 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,3142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DB 1956, 1107
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus BGH, 27.06.1956 - VI ZR 245/55
Diese Gesichtspunkte können jedoch nur dort eingreifen, wo sich der Verletzte der Gefährdung durch die besonderen Umstände bewußt gewesen ist, die den Eintritt des Unfalls nach sich gezogen haben, und darin eingewilligt hat, die Folgen einer etwaigen Verletzung zu tragen (BGHZ 2, 159 [161 ff]).
- BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87
Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters
d) In Weiterführung dieser Rechtsprechung hat auch der erkennende Senat stets darauf abgestellt, in wessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und wessen Wirtschaftsbetrieb oder Haushalt es dient (Senatsurteile vom 27. Juni 1956 - VI ZR 245/55 - VersR 1956, 574 und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 99/75 - VersR 1976, 1175, 1176), und die Tierhaltereigenschaft durch eine vorübergehende Aufgabe der unmittelbaren Verfügungsgewalt über das Tier oder eine vorübergehende Besitzentziehung nicht berührt gesehen (Senatsurteil vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515; vgl. auch Senatsurteil vom 28. September 1965 VI ZR 94/64 - NJW 1965, 2397).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.