Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1986 - VI ZR 247/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Persönlicher Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers; …
Eine Kontrolle auf Schritt und Tritt kann nicht verlangt werden (…vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 1975 - VI ZR 43/74 - aaO;… vom 12. März 1985 - VI ZR 215/83 - aaO; vom 30. September 1986 - VI ZR 247/85 - RuS 1987, 130, 131). - OLG Stuttgart, 10.06.2020 - 4 U 86/20
Eingriff in die Sozialsphäre einer Person durch unternehmensbezogene Kritik in …
Insoweit unterscheide sich der streitgegenständliche Sachverhalt von der vom Verfügungskläger für seine Ansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1987 (VI ZR 247/85), in der im Gesamtzusammenhang ein konkreter Vorgang in der Vergangenheit und objektiv beweisbare Einzelfälle beschrieben worden seien. - LG Stuttgart, 20.02.2020 - 11 O 538/19
Claudia Roth
Der BGH führte in der Entscheidung folgerichtig aus, dass sich der Vorwurf im Kontext von Überschrift und Vorspann als zusammenfassender Ausdruck objektiv beweisbarer Einzelfälle darstelle, deren tatsächlicher Charakter auch in der gewählten Form der verallgemeinernden Zusammenfassung zum Ausdruck gelange (BGH, Urteil vom 22.10.1987 - VI ZR 247/85, Rn. 17, juris).
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