Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1962 - VI ZR 26/62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,1013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkauf eines Wurfpfeiles - Minderjähriger Käufer - Begleitung durch Erwachsenen - Handhabung des Geräts - Verkaufsverbot
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Verkäufers eines gefährlichen Kinderspielzeugs
Papierfundstellen
- NJW 1963, 101
- MDR 1963, 40
- VersR 1962, 1210
- DB 1963, 1356
- DB 1963, 1363
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.05.1998 - VI ZR 183/97
Zur Schadensersatzhaftung eines Geschäftsinhabers beim Verkauf von …
b) Der Senat hat bereits bei früherer Gelegenheit ausgesprochen, daß es aus deliktsrechtlichen Gründen geboten sein kann, auf die Abgabe eines an sich frei verkäuflichen Produkts an Kinder zu verzichten, wenn mit der naheliegenden Gefahr zu rechnen ist, daß die Kinder die auf dem Umgang mit diesem Produkt beruhenden Risiken nicht in gebotener Weise zu beherrschen vermögen und sich oder Dritte in ihren geschützten Rechtsgütern verletzen können (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 26/62 - NJW 1963, 101: Verkauf eines Wurfpfeils mit Metallspitze an 10-jährigen Jungen; vom 26. September 1972 - VI ZR 82/71 - VersR 1973, 30: (Überlassung von Kaliumchlorat an 15-jährigen Jungen; vom 24. April 1979 - VI ZR 73/78 - NJW 1979, 2309, 2310: Verkauf eines Kraftfahrzeugs an Minderjährigen ohne Fahrerlaubnis). - BGH, 03.02.1967 - VI ZR 115/65
Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Flucht bei allgemeiner …
Dem steht nicht entgegen, daß der Verletzungserfolg nicht die unmittelbare Folge des Verhaltens des Schädigers gewesen ist (vgl. BGHZ 41, 123; vgl. auch BGH Urteil vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 26/62 - LM § 823 BGB [Aa] Nr. 20). - BGH, 03.02.1967 - VI ZR 117/65
Klage auf Ersatz des Schadens aus einem Verkehrsunfall - Verstoß gegen das …
Dem steht nicht entgegen, daß der Verletzungserfolg nicht die unmittelbare Folge des Verhaltens des Schädigers gewesen ist (vgl. BGHZ 41, 123; vgl. auch BGH Urteil vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 26/62 = LM § 823 BGB [Aa] Nr. 20). - BGH, 01.02.1966 - VI ZR 196/64 Bor Vorlotzungsorfolg braucht im Rahmen des § 832 BGB ebenso wenig wie sonst (vgl. zu § 823 BGB: BGHZ 41, 123; vgl. auch BGH Urteil vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 26/62 - LM § 823 BGB Aa Nr. 20) die unmittelbare Folge des Verhaltens des aufoichtsbedürftigen Schädigers zu sein, wie auch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt war (RG Scuff=Arch 77 Nr. 75 Recht 1922 Nr. 1154; RG WarnRspr. 29 Nr. 10;… Soergol/Schräder 9. Aufl. § 32, 11).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.