Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1964 - VI ZR 266/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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StVO (a.F.) § 13
Haftungsverteilung bei Kollision infolge Vorfahrtverletzung bei winterlichen Straßenverhältnissen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einfahrt in bevorrechtige Straße - Wartepflichtiger - Ausschluß eines Zusammenstoßes - Beeinträchtigung des nahenden Verkehrs - Näherungsgeschwindigkeit
Papierfundstellen
- VersR 1964, 619
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.02.1970 - III ZR 183/68
Unfall - Familienunterhalt - Schadensausgleich - Unterhaltsbeitrag - …
Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 266/62
Er muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er sein Fahrzeug gefahrlos lenken und, falls erforderlich, ohne Gefahr bremsen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - VI ZR 181/57, VersR 1958, 627).Der Senat hat in der angeführten Entscheidung VersR 1958, 627 schon für einen Personenwagen auf vereister Fahrbahn eine Geschwindigkeit von wesentlich mehr als 40 km/h als überhöht angesehen (vgl. auch Weigelt, KVR von A-Z "Glatteis" Erl. 1 Bl. 7).
- BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54
Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers
Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 266/62
Der Wartepflichtige hat mit Misstrauen an die Vorfahrtstraße heranzufahren und im Zweifel zu warten (VGS BGHZ 14, 232 ). - BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52
Vorfahrtrecht und Wartepflicht
Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 266/62
Der VW-Bus durfte nur dann in die Bundesstraße einfahren, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstoßes und jede Beeinträchtigung des bevorrechtigten Lastzuges ausgeschlossen war, wenn dieser also noch soweit von der Einmündung entfernt war, dass eine glatte Durchfahrt nicht gehindert, sein Fahrer auch nicht wegen der, drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes zu irgendwelchen plötzlichen Maßnahmen gezwungen war (vgl. BGHZ 9, 6). - BGH, 11.07.1958 - VI ZR 181/57
Auszug aus BGH, 25.02.1964 - VI ZR 266/62
Er muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er sein Fahrzeug gefahrlos lenken und, falls erforderlich, ohne Gefahr bremsen kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - VI ZR 181/57, VersR 1958, 627).
- LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14
Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer …
Auch eine falsche Einschätzung der Annäherungsgeschwindigkeit geht beim Einfahren in eine bevorrechtigte Straße in der Regel zu Lasten des Wartepflichtigen (BGH, VersR 1964, 619). - BGH, 15.06.1971 - VI ZR 195/69
Verantwortlichkeit eines Verkehrsteilnehmers für falsches Reagieren in einer …
Die Beklagte durfte als Wartepflichtige mit ihrem Fahrrad nur dann in den Radweg der bevorrechtigten S. H.straße einbiegen, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstoßes ausgeschlossen war, wenn also der vorfahrtberechtigte Kläger noch so weit von der Straßenkreuzung entfernt war, daß eine glatte Durchfahrt nicht beeinträchtigt, der Kläger auch nicht etwa wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstoßes zu irgendwelchen plötzlichen Gegenmaßnahmen genötigt war (u.a. BGHZ 9, 6 [9] sowie die Urteile des BGH vom 25. Februar 1964 - VI ZR 266/62 - VersR 1964, 619 und vom 4. Oktober 1966 - VI ZR 23/65 - VersR 1966, 1157). - BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65
Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers
Er durfte nur dann die Vorfahrtsstraße überqueren, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstosses und jede Beeinträchtigung der bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war, wenn diese also noch so weit entfernt waren, daß ihre glatte Durchfahrt nicht gehindert, sie auch nicht wegen der drohenden Möglichkeit eines Zusammenstosses zu plötzlichen Maßnahmen gezwungen waren (vgl. BGHZ 9, 6; BGH Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 266/62 - VersR 1964, 619). - BGH, 20.09.1966 - VI ZR 18/65
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW-Fahrers mit einem entgegenkommenden …
Bei gefährlicher Beschaffenheit der Fahrbahn, hier Schneeglätte, muss er seine Geschwindigkeit zusätzlich so einrichten, dass er sein Fahrzeug gefahrlos lenken und, falls erforderlich, gefahrlos bremsen kann (BGH, Urteil vom 11. Juli 1953 - VI ZR 181/57, VersR 1958, 627; Urteil vom 25. Februar 1964 - VI ZR 266/62, VersR 1964, 619 ).
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