Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichten eines Linienbusfahrers - Sicherung des Anfahrvorgangs - Schwere Behinderung des Fahrgastes - Verkehrssicherungspflicht
- reise-recht-wiki.de
Haftung des Busfahrers für Sturz eines Fahrgastes beim Anfahren
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Haftung eines Busfahrer für das Stürzen von Passagieren beim Anfahren; § 823 Abs. 1 BGB
- rabüro.de
Zur Sorgfaltspflicht eines Linienbusfahrers beim Anfahrvorgang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fahrgaststurz - Linienbus
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 823 BGB
Schadensersatzrecht; Sorgfaltspflichten eines Linienbusfahrers
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 05.12.1991 - 6 U 156/91
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
- OLG Hamm, 25.03.1993 - 6 U 156/91
Papierfundstellen
- NJW 1993, 654
- MDR 1993, 215
- NZV 1993, 108
- VersR 1993, 240
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Hier hält der Senat auch nach Überprüfung fest (vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675 sowie OLG Köln, VRS 79, 341, 342, wo ebenfalls auf eine erkennbare körperliche Behinderung abgestellt wird).Ohne nähere Darlegungen, in der Sache jedoch zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß die in dem genannten Senatsurteil für den Fahrer eines Großraum-Straßenbahnwagens aufgestellten Grundsätze auch für den Fahrer eines Linienbusses gelten (so auch OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 und OLG Hamm, VersR 1986, 43, 44 mit Nichtannahme-Beschluß des Senats vom 30. April 1985 - VI ZR 128/84), weil sowohl die räumlichen Verhältnisse als auch die Beeinträchtigung der Standsicherheit beim Anfahren vergleichbar sind und der Busfahrer seine Aufmerksamkeit noch mehr als der Straßenbahnfahrer auf die übrigen Verkehrsteilnehmer richten muß, da sein Fahrzeug sich nicht auf Schienen bewegt, sondern im freien Verkehrsfluß gesteuert werden muß.
- OLG Köln, 20.07.1990 - 11 U 17/90
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung ; …
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Hier hält der Senat auch nach Überprüfung fest (vgl. auch OLG Stuttgart, VersR 1971, 674, 675 sowie OLG Köln, VRS 79, 341, 342, wo ebenfalls auf eine erkennbare körperliche Behinderung abgestellt wird). - BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70
Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür
Auszug aus BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
Zwar geht das Berufungsgericht bei seinen Erwägungen von den im Senatsurteil vom 16. November 1971 - VI ZR 69/70 - VersR 1972, 152, 153 - aufgestellten Grundsätzen aus, wonach der Fahrgast im modernen Großraumwagen einer Straßenbahn in aller Regel sich selbst überlassen ist und nicht damit rechnen kann, daß der Wagenführer, der mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer die äußeren Fahrtsignale beachten muß, sich um ihn kümmert.
- KG, 01.03.2010 - 12 U 95/09
Haftung für den Sturz eines Fahrgastes in der Straßenbahn auf Grund scharfen …
Rn. 15 (1) Zutreffend ist das Landgericht von dem Grundsatz ausgegangen, dass der Fahrgast in einem modernen Großraumwagen sich selbst überlassen ist und nicht damit rechnen kann, dass der Wagenführer sich um ihn kümmert (BGH, NJW 1993, 654, 655; VersR 1972, 152, 153).Rn. 33 Auch die weitere vom OLG München (…aaO) in Bezug genommene Entscheidung des BGH (NJW 1993, 654) führt nicht zu einer anderen Bewertung.
Der BGH hat dort erörtert, dass sich ein mit zwei Taschen beladener Fahrgast zur eigenen Sicherheit mit einer Tasche zu dem angestrebten Sitzplatz begeben und sich dabei mit einer Hand festhalten, sodann die Tasche abstellen und die zweite Tasche nachholen könne (NJW 1993, 654, 655).
- OLG Celle, 26.06.2018 - 14 U 70/18
Pflichten des Fahrers eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang
Vielmehr ist der Fahrgast einer Straßenbahn oder eines Linienbusses sich grundsätzlich selbst überlassen (BGH, Urt. v. 1. Dezember 1992 - VI ZR 27/92 - juris) und gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und gemäß § 4 Abs. 3 Satz 5 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 782) geändert worden ist, (BefBedV) verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. - OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17
Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem …
(vgl. BGH NJW 1993, 654; BGH VersR 1972, 152f; OLG Koblenz, r+s 2000, 498; OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321; KG MDR 2010, 111).Der Busfahrer braucht sich selbst vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbare schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängte, dass dieser andernfalls beim Anfahren stürzen werde (etwa bei einem Beinamputierten auf Krücken oder einem blinden Fahrgast, vgl. BGH NJW 1993, 654 f.; BGH VersR 1972, 152 f.).
Rechtlicher Ansatz ist insoweit, dass ein Fahrgast gem. § 4 III 5 ABB verpflichtet ist, stets für sicheren Halt zu sorgen und im Falle, dass er dies nicht tut, keinen oder jedenfalls keinen vollen Schadensersatz von dem Busbetreiber verlangen kann (grdl. BGH VersR 1972, 152 [153]; NJW 1993, 654).
- OLG Hamm, 29.04.2022 - 11 U 198/21
Schadensersatz wegen der Folgen eines Sturzes in einem Linienbus; Mitführen eine …
Daher braucht sich der Fahrer eines Linienbusses vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbar schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängt, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (vgl. Senat…, Urteil vom 28.02.2018, 11 U 57/17, NJW-RR 2018, S. 786; OLG Frankfurt…, Urteil vom 16.11.2010, 14 U 209/09, NZV 2011, S. 199, jeweils unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 01.12.1991, VI ZR 27/92, NJW 1993, S. 654). - OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98
Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes …
Rn. 19 Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 654 = NZV 1993, 108 = r + s 1993, 97) obliegt es grundsätzlich einem Fahrgast eines Linienbusses, unter Vermeidung eigener Gefährdung für seine Sicherheit zu sorgen, einen Sitzplatz einzunehmen, soweit dies möglich ist, und sich ausreichenden Halt zu verschaffen. - OLG Hamm, 28.02.2018 - 11 U 57/17
Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus - Verkehrsbetrieb und …
Vielmehr kann eine solche Verpflichtung nur dann ausnahmsweise bejaht werden, wenn für den Fahrzeugführer eine schwerwiegende Behinderung des Fahrgastes erkennbar ist, welche ihm die Überlegung aufdrängt, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (BGH, NJW 1993, 654, 655). - OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 1 U 261/08
Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch: Sturz beim Einsteigen in einen Bus …
Dessen ungeachtet dürfen nach zutreffender ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anforderungen an das Betriebspersonal von modernen öffentlichen Massenverkehrsmitteln keinesfalls überspannt werden (vgl. BGH VersR 1972, 152; NJW 1993, 654; NJW 1999, 10; Filthaut NZV 2000, 14).Rn. 49 bb) Stellte sich die Sachlage für den Beklagten Ziff. 2 beim Herannahen an die Bushaltestelle demnach lediglich so dar, dass dort zwar viele, aber unstreitig keine hilfsbedürftigen (vgl. dazu BGH VersR 1993, 240/241; NJW 1999 573; Filthaut NV 2000, 13 ff.) und - jedenfalls aus seiner Sicht - auch keine gefährlichen, namentlich etwa infolge Alkoholkonsums völlig enthemmt-aggressive Personen warteten, so ist sein Verhalten dort von Rechts wegen nicht zu beanstanden, begründete insbesondere keine deliktsrechtliche eigene Verantwortlichkeit gegenüber der Klägerin.
Rn. 93 "In aller Regel … in einem modernen Großraumwagen der Fahrgast sich selbst überlassen [ist]; er kann nicht damit rechnen, daß der Wagenführer, …, sich um ihn kümmert." (so für Straßenbahnen BGH VersR 1972, 152 sowie explizit auf Linienbusse erstreckend BGH NJW 1993, 654; NJW 1999 573).
- OLG Celle, 02.05.2019 - 14 U 183/18
Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im anfahrenden Linienbus
Dass es sich bei ihm um einen älteren Menschen handelte, war bezogen auf die Frage einer etwaigen Hilfsbedürftigkeit bedeutungslos [Hanseatisches OLG Bremen <3 U 19/10>, Urteil vom 9. Mai 2011, Leitsatz und Rn. 28; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 12; beide zitiert nach juris].Eine augenscheinliche und beachtenswerte körperliche Hilfebedürftigkeit wird vielmehr angenommen, wenn sie aufgrund von sichtbaren , Krücken oder Blindheit nach außen hin erkennbar wird [OLG Hamm <9 U 38/07>, Urteil vom 14. September 2007, Rn. 10; BGH <VI ZR 27/92>, Urteil vom 1. Dezember 1992, Leitsatz und Rn. 10 und 12; beide zitiert nach juris].
- LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12
Anspruch aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Schadenersatz aus Delikt bei …
Rn. 10 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Fahrgäste in Bahnen und Bussen sich selbst überlassen sind und nicht damit rechnen können, dass sich der Fahrer um sie kümmert (BGH, Urt. vom 01.12.1992 - VI ZR 27/92, NJW 1993, 654). - AG Saarbrücken, 14.12.2005 - 36 C 190/04
Fahrgaststurz - Linienbus
In der Rechtsprechung ist seit der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 01.12.1992 - VI ZR 27/92, NJW 1993, 654 f., anerkannt, dass der Fahrgast eines Linienbusses in aller Regel sich selbst überlassen ist und nicht damit rechnen kann, dass der Fahrer, der mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer seine Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen lenken muss, sich um ihn kümmert.14 a) In der Rechtsprechung ist seit der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 01.12.1992 - VI ZR 27/92, NJW 1993, 654 f., anerkannt, dass der Fahrgast eines Linienbusses in aller Regel sich selbst überlassen ist und nicht damit rechnen kann, dass der Fahrer, der mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer seine Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen lenken muss, sich um ihn kümmert.
Nur ausnahmsweise muss sich der Fahrer vergewissern, ob der Fahrgast einen Platz oder Halt im Wagen gefunden hat (BGH, NJW 1993, 654 f.; s. auch OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321 f.; OLG Frankfurt NZV 2002, 367; LG Kassel, VersR 1995, 111; AG Remscheid, NZV 2002, 185 und VRS 102, 22 ff.; AG München, VRS 108, 21 f.).
Dies wird zutreffend damit begründet, dass eine Behinderung durch das erhebliche Gewicht von Taschen nicht mit einer schwerwiegenden körperlichen Behinderung verglichen werden kann, weil es sich jedenfalls nicht um eine zwingende, unbehebbare Behinderung handelt, welche nur durch Rücksichtnahme seitens des Fahrer abgeholfen werden kann (BGH NJW 1993, 654 f.).
21 cc) Auch das Alter eines Fahrgastes kann für sich allein genommen keine nach zutreffender Auffassung in der Rechtsprechung keine Ausnahmesituation begründen (BGH, NJW 1993, 654 f.; LG Kassel, VersR 1995, 111).
- OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08
Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei; …
- OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11
Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen …
- LG Wuppertal, 15.07.2013 - 2 O 58/13
Schadensersatz wegen Sturzes eines Fahrgastes im Bus beim Anfahren des Busses
- OLG Naumburg, 09.06.2011 - 2 U 45/11
Schadensersatz wegen Sturz in einer Straßenbahn: Anforderungen an die …
- OLG Köln, 19.03.1999 - 19 U 156/98
Sorgfaltsanforderungen an einen Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle
- LG Berlin, 11.11.2009 - 42 O 56/09
Bus, Doppeldecker - Fahrgaststurz - Haftung
- BGH, 24.11.1998 - VI ZR 217/97
Verkehrssicherungspflicht des Fahrpersonals eines Straßenbahnzuges
- OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 14 U 209/09
Kein Schadensersatz für Sturz im öffentlichen Bus
- LG Kassel, 22.11.1993 - 3 O 1667/93
Notwendigkeit eines Verschuldens für das Bestehen von Ansprüchen auf …
- OLG Hamm, 13.06.2007 - 13 U 53/07
Pflicht eines Fahrgastes zum möglichst schnellen Verschaffen von festem Halt in …
- LG Saarbrücken, 22.11.2010 - 12 O 139/10
Schadensersatz nach Sturz eines Fahrgastes im Bus durch ein Bremsmanöver; …
- OLG Dresden, 03.11.2017 - 1 U 62/16
Sturzunfall eines Fahrgastes in Straßenbahn
- KG, 17.08.2011 - 22 W 50/11
Bus - Fahrgaststurz - Haftung
- OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 71/14
Deliktisches und vertragliches Schadensersatzbegehren eines Fahrgastes gegen den …
- OLG Hamm, 01.12.2021 - 11 U 73/21
Bus; Fahrgast; Sturz; Bremsen; Betriebsgefahr; Mitverschulden
- OLG Dresden, 05.04.1995 - 12 U 63/95
Mitverschulden des Fahrgastes einer Straßenbahn
- OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99
Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in …
- KG, 07.05.2012 - 22 U 251/11
Zur Haftung beim Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen
- AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13
Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs …
- OLG Frankfurt, 16.07.2012 - 3 U 293/11
Keine Haftung für Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus
- OLG Köln, 29.01.1997 - 27 U 82/96
- LG Berlin, 11.10.2011 - 41 O 124/11
Sorgfaltspflichtverletzung eines Busfahrers bei Sturz eines Fahrgastes durch ein …
- OLG Hamm, 13.12.2017 - 11 U 57/17
Gehbehinderter Fahrgast stürzt im anfahrenden Linienbus - Verkehrsbetrieb und …
- LG Wiesbaden, 01.04.2010 - 2 O 296/07
Es obliegt dem Fahrgast eines Linienbusses für hinreichende Eigensicherung zu …
- OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
- LG Köln, 02.04.2009 - 29 O 134/08
Sorgfaltspflichten von Busfahrern beim Bremsen vor Haltestellen und zumutbare …
- LG Berlin, 07.06.2011 - 57 S 110/11
Bus - Rollstuhlfahrer, Sturz eines - Haftung
- LG Osnabrück, 11.08.2006 - 5 O 1439/06
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes in einem …
- LG Duisburg, 23.06.2014 - 2 O 117/12
Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld wegen des Sturzes eines Reisenden …
- LG Duisburg, 23.04.2009 - 5 S 140/08
Haftung des Betreibers einer Straßenbahn bei einer Fahrgastverletzung; …
- LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07
Fahrgaststurz - Linienbus
- LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00
Umfang der Sicherheitspflicht für Fahrgäste bei Linienbusfahrten; Pflicht der …
- KG, 07.09.2023 - 22 U 61/22
Haftung eines Busunternehmens und des Busfahrers wegen Verletzung eines …
- LG Düsseldorf, 19.12.2011 - 14e O 208/10
Prüfung des Vorliegens schuldhafter Pflichtverletzung eines Busfahrers im Rahmen …
- LG Hamburg, 02.11.2012 - 306 O 286/10
Busfahrerhaftung aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes
- OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
- AG Menden, 10.12.2003 - 4 C 224/03
Linienbus, Fahrgast, Sturz
- LG Halle, 25.09.2003 - 2 S 74/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Sturzes eines Fahrgastes in einem …
- LG Ingolstadt, 10.08.2017 - 32 O 1988/16
Obliegenheiten des Businsassen
- LG Gießen, 11.11.2010 - 5 O 167/10
- LG Wuppertal, 30.09.2011 - 1 O 397/10
Prüfung des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung eines Busfahrers im …
- LG Dresden, 27.01.1997 - 12 O 4504/96
Voraussetzungen einer Verpflichtung des Bahnbetreibers zur Leistung von …
- OLG Saarbrücken, 25.11.1994 - 3 U 321/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- LG Bochum, 04.10.2021 - 5 O 390/20
- AG Oldenburg, 18.11.2009 - 6 C 6114/09
Schadensersatz eines Fahrgastes wegen Sturz im Bus durch die Anfahrbewegung
- LG Bonn, 07.03.2005 - 4 O 130/04
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes beim …
- LG Berlin, 29.04.2009 - 38 O 389/08
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund des durch Anfahren …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".