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| BGH, 24.01.1956 - VI ZR 271/54 |
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- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 24.01.1956 - VI ZR 271/54
Daß es sich in den Entscheidungsgründen seines Urteils nicht im einzelnen mit ihnen auseinandergesetzt hat, enthält entgegen der Ansicht der Revision keinen Verfahrensverstoß, denn für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage bedarf es keines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Parteivorbringen, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (BGHZ 3, 162 [175]). - BGH, 13.05.1953 - VI ZR 5/52
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Weitergabe unrichtigen und entstellten …
Auszug aus BGH, 24.01.1956 - VI ZR 271/54
Bei Prüfung der damaligen Erwerbsmöglichkeiten werden einmal die damals herrschende wirtschaftliche Lage und zum anderen die frühere Lebensstellung, insbesondere die berufliche Vorbildung des Klägers zu berücksichtigen sein (vgl. auch BGHZ 10, 6 [10]).
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Denn es entsteht dem in seiner Arbeitsfähigkeit Geschädigten ein gegebenenfalls zu ersetzender Vermögensschaden erst dann, wenn sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit konkret und sichtbar ausgewirkt hat (BGHZ 7, 30, 48 [BGH 19.06.1952 - III ZR 295/51] ;Senatsurteil vom 24. Januar 1956 - VI ZR 271/54 - VersR 1956, 218;… Soergel/Reimer Schmidt BGB 10. Aufl. Bem. 58 a.E. vor §§ 249-253). - OLG München, 16.04.1985 - 5 U 5606/84
Ersatzfähigkeit; Einsparungen; Handwerkliche Arbeiten; Vermögenswerte Arbeiten
Zugleich aber führt der Bundesgerichtshof unmißverständlich aus, daß dem in seiner Arbeitsfähigkeit Geschädigten ein zu ersetzender Vermögensschaden dann entsteht, "wenn sich der Ausfall oder die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit konkret und sichtbar ausgewirkt hat" (a.a.O., 5.53 oben unter Hinweis auf BGHZ 7, 30, 48 und BGH VersR 1956, 218 ).
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