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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3222
BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81 (https://dejure.org/1983,3222)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1983 - VI ZR 276/81 (https://dejure.org/1983,3222)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1983 - VI ZR 276/81 (https://dejure.org/1983,3222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch des Landes für geleistetes Arbeitsunfähigkeitsentgelt an einen Beamten gegenüber dem Schädiger - Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und Arbeitsunfällen - Erstattung unfallbedingter Gehaltsfortzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 41
  • VersR 1983, 859
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.03.1973 - VI ZR 12/72

    Erstattung von Aufwendungen für die ärztliche Behandlung und Betreuung eines …

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Dem durch § 4 Abs. 1 ErwZulG verhängten Verbot eines Rückgriffs des Versorgungsträgers bei einer anderen öffentlichen Verwaltung lag der Gedanke zugrunde, daß sich auf Dauer jede Behörde einmal in der Stellung des Gläubigers, ein anderes Mal in der des Schuldners solcher Leistungen befindet und sich so ein Ausgleich in der großen Zahl von selbst einstellen werde; deshalb sollten die Beziehungen der Behörden zueinander nicht zusätzlich mit dem Verwaltungsaufwand für Einzelabrechnungen belastet werden (vgl. amtliche Begründung zu § 4 in DJ 1944/1945, 22; BGHZ 43, 337, 342; Senatsurteil vom 13. März 1973 - VI ZR 12/72 = NJW 1973, 896 = VersR 1973, 467, 468).

    Ob die in Anspruch genommene Beklagte öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich tätig geworden war, ist unerheblich; für § 4 Abs. 1 ErwZulG genügt es, daß sie als Anstellungsbehörde von Beamten öffentlich-rechtliche Dienstherrhfähigkeit besitzt (BGHZ 43, 337, 343; BGH Senatsurteil vom 13. März 1973 - VI ZR 12/72 = aaO).

    Diese unterschiedliche Ausgangslage für die "Entsperrung" durch § 1 ErwZulG mußte sich notwendig auch der Regelung des Rückgriffsverbots in § 4 ErwZulG für Forderungsübergänge aus den durch § 1 ErwZulG "entsperrten" Schadensersatzansprüchen mitteilen: Für den Rückgriff aufgrund dieser ("entsperrten") Schadensersatzansprüche, um die es in § 4 ErwZulG allein geht (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1973 - aaO;… BGH Urteil vom 24. April 1975 = aaO, jeweils m.w.Nachw.), kam als Ersatzschuldner eine andere öffentliche Verwaltung grundsätzlich nur bei Dienstunfällen von Beamten in Frage; deshalb befaßt sich § 4 Abs. 1 ErwZulG auch nur mit Regressen aus Dienstunfällen von Beamten bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr.

  • BGH, 26.01.1965 - VI ZR 207/63

    Status privatrechtlich organisierter Versorgungsbetriebe einer Gemeinde

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Dem durch § 4 Abs. 1 ErwZulG verhängten Verbot eines Rückgriffs des Versorgungsträgers bei einer anderen öffentlichen Verwaltung lag der Gedanke zugrunde, daß sich auf Dauer jede Behörde einmal in der Stellung des Gläubigers, ein anderes Mal in der des Schuldners solcher Leistungen befindet und sich so ein Ausgleich in der großen Zahl von selbst einstellen werde; deshalb sollten die Beziehungen der Behörden zueinander nicht zusätzlich mit dem Verwaltungsaufwand für Einzelabrechnungen belastet werden (vgl. amtliche Begründung zu § 4 in DJ 1944/1945, 22; BGHZ 43, 337, 342; Senatsurteil vom 13. März 1973 - VI ZR 12/72 = NJW 1973, 896 = VersR 1973, 467, 468).

    Ob die in Anspruch genommene Beklagte öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich tätig geworden war, ist unerheblich; für § 4 Abs. 1 ErwZulG genügt es, daß sie als Anstellungsbehörde von Beamten öffentlich-rechtliche Dienstherrhfähigkeit besitzt (BGHZ 43, 337, 343;… BGH Senatsurteil vom 13. März 1973 - VI ZR 12/72 = aaO).

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 177/67

    Schadenersatz wegen eines Arbeitsunfalls oder eines Dienstunfalls

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Das Erstattungsverbot des § 4 Abs. 1 ErwZulG erstreckt sich nicht auf Regreßansprüche des Arbeitgebers aus Arbeitsunfällen von im öffentlichen Dienst beschäftigten nichtbeamteten Arbeitnehmern gegen die zum Schadensersatz verpflichtete öffentliche Verwaltung (Bestätigung des BGH Urteils vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 177/67 = LM Dienst- und ArbeitsunfallG Nr. 19 = VersR 1969, 61).

    Das hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1968 (VI ZR 177/67 = LM Dienst und ArbeitsunfallG Nr. 19 = VersR 1969, 61) im einzelnen ausgeführt.

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Für den Ausschluß des Regresses des Sozialversicherungsträgers durch § 4 Abs. 2 ErwZulG war maßgebend, daß der Unternehmer bereits durch seine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu den Versicherungsaufwendungen für Arbeiteunfälle in seinem Bereich beigesteuert hat (BVerfGE 34, 118, 130, 132, 136;… w.Nachw. RGRK-BGB/Steffen a.a.O. Rdz. 74 ff vor § 823).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur …

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Ein Bedürfnis, Rückgriffsansprüche des eigenen Arbeitgebers des nichtbeamteten Verletzten gegen einen anderen Unternehmer oder eine andere öffentliche Verwaltung zu regeln, stellte sich dem Gesetzgeber nicht nur deshalb nicht, weil die Erstattung von Lohn- und Gehaltsfortzahlungen des Arbeitgebers durch den Schädiger damals noch nicht anerkannt war (RGZ 165, 236, 239; vgl. BGHZ 7, 30, 49 ff).
  • BGH, 12.03.1974 - VI ZR 2/73

    Übergang des Schadensersatzanspruchs eines Beamten auf den Dienstherrn - …

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Nach seinem Sinn erfaßt es auch die Erstattung von Dienstbezügen, die von dem Dienstherrn an seine Beamten für die Zeit eines Ausfalls als Folge eines bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr erlittenen Dienstunfalls fortzuzahlen sind (BGHZ 43, 115, 118 ff; Senatsurteil vom 12. März 1974 - VI ZR 2/73 = LM Dienst- und ArbeitsunfallG Nr. 21 = VersR 1974, 784, 785).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73

    Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen …

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Die teilweise Aufhebung beruht darauf, daß das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz die Vorschriften des Erweiterungsgesetzes für Arbeitsunfälle in die Reichsversicherungsordnung eingearbeitet hat; an dem bisherigen Rechtszustand hat sie - abgesehen von der hier nicht berührten Erweiterung der Haftungsprivilegien der §§ 636, 637 RVO und der Erstreckung des Rückgriffsverbots des § 1542 Abs. 1 Satz 3 RVO auf alle Sozialversicherungsträger (BGHZ 63, 313;… Senatsurteil vom 29. Oktober 1968 = aaO;… BGH Urteil vom 24. April 1975 = aaO) - nichts geändert.
  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr". Rückgriffsausschluß

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Nach seinem Sinn erfaßt es auch die Erstattung von Dienstbezügen, die von dem Dienstherrn an seine Beamten für die Zeit eines Ausfalls als Folge eines bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr erlittenen Dienstunfalls fortzuzahlen sind (BGHZ 43, 115, 118 ff; Senatsurteil vom 12. März 1974 - VI ZR 2/73 = LM Dienst- und ArbeitsunfallG Nr. 21 = VersR 1974, 784, 785).
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 135/72

    Anspruch von öffentlicher Verwaltung auf Ersatz ihrer Leistungen gegen andere …

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Ein Verbot, die für einen Arbeitsunfall verantwortliche öffentliche Verwaltung auf Erstattung solcher unfallbedingten Gehaltsfortzahlungen aus abgeleitetem Recht in Anspruch zu nehmen, bestand für den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber des nichtbeamteten Verletzten schon vor der teilweisen Aufhebung des Erweiterungsgesetzes durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz nicht (…so schon Senatsurteil vom 29. Oktober 1968 = aaO; BGH Urt. v. 24. April 1975 - III ZR 135/72 = NJW 1975, 1323, 1325 = VersR 1975, 855, 856).
  • RG, 16.11.1940 - VI 65/40

    1. Kann ein Schadensersatzanspruch auch dann entstehen und auf die …

    Auszug aus BGH, 21.06.1983 - VI ZR 276/81
    Ein Bedürfnis, Rückgriffsansprüche des eigenen Arbeitgebers des nichtbeamteten Verletzten gegen einen anderen Unternehmer oder eine andere öffentliche Verwaltung zu regeln, stellte sich dem Gesetzgeber nicht nur deshalb nicht, weil die Erstattung von Lohn- und Gehaltsfortzahlungen des Arbeitgebers durch den Schädiger damals noch nicht anerkannt war (RGZ 165, 236, 239; vgl. BGHZ 7, 30, 49 ff).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …

    Nach der Zielsetzung des § 1 ErwZulG sollen die Haftungsbefreiungen des § 46 Abs. 2 BeamtVG für einen Bereich entfallen, in dem der Verletzte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichsteht, so daß es unbillig wäre, ihn insoweit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu benachteiligen (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 1983 - VI ZR 276/81 - VersR 1983, 859 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener …

    Diese Versicherteneigenschaft muß nämlich im Unfallzeitpunkt bestanden haben (vgl. Senatsurteile vom 21. Juni 1983 - VI ZR 276/81 - VersR 1983, 859; vom 14. Januar 1986 - VI ZR 10/85 - VersR 1986, 484, 485; BSGE 25, 45, 46).
  • LG Köln, 07.09.2005 - 28 O 315/01
    Rn. 42 Ergänzend ist aber auch nach der Rechtsprechung speziell zu § 46 BeamtVG (bzw. § 91 a SVG) eine abweichende Lesart nicht geboten: Nach der Zielsetzung des § 1 ErwZulG sollen die Haftungsbefreiungen des § 46 Abs. 2 BeamtVG für einen Bereich entfallen, in dem der Verletzte jedem anderen Verkehrsteilnehmer gleichsteht, so dass es unbillig wäre, ihn insoweit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern zu benachteiligen (vgl. auch BGH, Urt. v. 21.6.1983 - VI ZR 276/81, VersR 1983, 859 und amtliche Begründung DJ 1944, 21).
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