Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1996 - VI ZR 283/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gehwegbenutzung durch Radfahrer - Haftung aus unerlaubter Handlung - Verbotswidriges Verhalten des Geschädigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 823, 254; StVO § 2 Abs. 1
Haftung eines Radfahrers bei Benutzung des Gehwegs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1996, 1293
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer
Der Kläger hat durch die verbotswidrige Benutzung des Seitenstreifens eine wesentliche Unfallursache gesetzt (…vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2011, Az. 24 U 134/11 [[...]]; LG Schwerin, NZV 2004, 581 ) und damit selbst zu seiner Körperverletzung beigetragen, was gem. § 254 BGB zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 21.05.1996, Az. VI ZR 283/95 [[...]]). - OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 6 U 27/22
Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei Ausführung von Bauarbeiten; …
Auch bei der Kollision mit einer Person oder einem Gegenstand, die sich ihrerseits nicht zulässigerweise auf dem Gehweg befindet, begründet das ordnungswidrige Befahren des Gehwegs deshalb ein nach § 254 BGB zu berücksichtigendes Mitverschulden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.05.1996 - VI ZR 283/95, BeckRS 1996, 4039, zur Kollision von zwei Radfahrern, die beide den Gehweg unbefugt befahren haben, sowie OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.02.2021 - 4 U 8/20, NJW-RR 2021, 689, zu einem Fahrradunfall durch in den Gehweg ragende Gabelstapler-Zinken).
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