Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2005 - VI ZR 285/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG München I, 25.06.2003 - 9 O 12958/93
- OLG München, 30.09.2004 - 1 U 3940/03
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 285/04
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 07.12.2009 - 3 U 75/09
Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsprozess; …
Ist allerdings überhaupt keine Aufklärung erfolgt, so ist dies dem Patienten von Anfang an bekannt; steht dazu für ihn überdies fest, dass der Eingriff im Rahmen der ihm anhaftenden Risiken zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der Eingriffs- und Risikoaufklärung (…vgl. Geiß/Greiner, aaO m.w.N. zur Rspr.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 823; noch weitergehend unter Hinweis auf Erkundigungspflichten des Patienten bei gänzlich unterbliebener Aufklärung: OLG München, OLGR 2006, 343 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BGH vom 20.12.2005 - VI ZR 285/04).
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