Rechtsprechung
| BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Aufklärung über typische Operationsrisiken - Anforderungen an Gericht zur Entscheidung über Beweisanträge - Unzulässige Vorwegwürdigung von Beweisen
Verfahrensgang
- BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/91
- BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91
Das Berufungsgericht hat durch den Hinweis, es glaube nicht, durch die Aussage der Zeugin G. eine abweichende Überzeugung gewinnen zu können, zu erkennen gegeben, daß es die Klägerin ohne Rücksicht auf die Aussage dieser Zeugin jedenfalls für beweisfällig halte, und damit den nicht erhobenen Beweis in unzulässiger Weise vorweggewürdigt (BGHZ 53, 245, 260; Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668; BGH, Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 22/50 - NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50]). - BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91
Das Berufungsgericht hat durch den Hinweis, es glaube nicht, durch die Aussage der Zeugin G. eine abweichende Überzeugung gewinnen zu können, zu erkennen gegeben, daß es die Klägerin ohne Rücksicht auf die Aussage dieser Zeugin jedenfalls für beweisfällig halte, und damit den nicht erhobenen Beweis in unzulässiger Weise vorweggewürdigt (BGHZ 53, 245, 260; Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668; BGH, Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 22/50 - NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50]). - BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im …
Auszug aus BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91
Das Berufungsgericht hat durch den Hinweis, es glaube nicht, durch die Aussage der Zeugin G. eine abweichende Überzeugung gewinnen zu können, zu erkennen gegeben, daß es die Klägerin ohne Rücksicht auf die Aussage dieser Zeugin jedenfalls für beweisfällig halte, und damit den nicht erhobenen Beweis in unzulässiger Weise vorweggewürdigt (BGHZ 53, 245, 260; Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668; BGH, Urteil vom 12. April 1951 - IV ZR 22/50 - NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50]).
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 178/93
Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen
Jedenfalls umfaßt der bei der Aufklärung erteilte Hinweis darauf, daß sich die Schmerzen durch eine Operation noch verstärken könnten, der Sache nach auch das Risiko einer Sudeckerkrankung, ohne daß dieser Begriff ausdrücklich verwendet werden mußte (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1992 - VI ZR 289/91). - OLG Stuttgart, 27.07.1999 - 14 U 65/97
Mitentscheidungsbefugnis eines Patienten über eine operative Behandlung eines …
Es handelt sich insoweit um einen Eingriff, der - statt den Zustand zu verbessern - in das Gegenteil - eine Verschlechterung - umschlagen konnte (…vgl. Geiß/Greiner Arzthaftpflichtrecht 3. Aufl. Teil C Rn. 93 m. zahlr. Nachweisen; BGH v. 22.12.87 - VI ZR 32/87 = VersR 1988, 493 = NJW 1988, 1514 = AHRS 5000/22 - Wahleingriff zur Schmerzbeseitigung bei Senk-Spreizfuß mit dem Risiko der Verschlechterung in 1-5 % der Fälle; v. 16.06.92 - VI ZR 289/91 - Hallux valgus Operation; OLG Köln VersR 1992, 1518 (LS); OLG Oldenburg VersR 1997, 1493).
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Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/91 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Luftsportverein - Vereinsbeschluß - Private Flugzeugnutzung - Vereinszweck - Fluggastbeförderung - Schädigung eines Vereinsmitglieds - Luftfrachtführer
Verfahrensgang
- BGH, 05.07.1983 - VI ZR 289/91
- BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91
Papierfundstellen
- NJW 1983, 2445
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