Rechtsprechung
| BGH, 04.02.2003 - VI ZR 294/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urteilsabänderung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 27.08.2013 - 6 U 84/12
Verkehrssicherungspflicht: Haftung bei Badeunfall
Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine Gefahrenstelle gleich welcher Art schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH, Urteil v. 03.06.2008, VI ZR 223/07, VersR 2008, 1083; Urteil v. 06.02.2007, VI ZR 274/05, VersR 2007, 659; Urteil v. 08.11.2005, VI ZR 332/04, VersR 2006, 233; Urteil v. 05.10.2004, VI ZR 294/02, VersR 2005, 279 jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 07.11.2018 - 7 U 12/17
Zur Absicherung von über den Gehweg verlegten Kabeln und Schläuchen
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine Gefahrenstelle gleich welcher Art schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. BGH, Urteil v. 03.06.2008, VI ZR 223/07, VersR 2008, 1083; Urteil v. 06.02.2007, VI ZR 274/05, VersR 2007, 659; Urteil v. 08.11.2005, VI ZR 332/04, VersR 2006, 233; Urteil v. 05.10.2004, VI ZR 294/02, VersR 2005, 279 jeweils m.w.N.).
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