Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1973 - VI ZR 3/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erstattung von Leistungen durch eine Berufsgenossenschaft im Fall des grob fahrlässigen Verschuldens bei einem Unfallereignis nach § 640 Reichsversicherungsordnung (RVO) - Beurteilung des Verschuldensgrades bei Arbeiten auf einem Arbeitsgerüst mit über 50 kg ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1973, 565
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1969 - VI ZR 36/68
Schadensersatz infolge eines Verkehrsunfalls - Einordnung des Anspruchs als …
Auszug aus BGH, 09.03.1973 - VI ZR 3/72
Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der Verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Senatsurteile vom 24. Juni 1969 - VI ZR 36/68 = VersR 1969, 848 und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 128/71 = VersR 1972, 877, 879 m.w.Nachw.). - BGH, 20.06.1972 - VI ZR 128/71
Rückgriff (Regress) einer Versicherung auf den Unfallschädiger für erbrachte …
Auszug aus BGH, 09.03.1973 - VI ZR 3/72
Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der Verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Senatsurteile vom 24. Juni 1969 - VI ZR 36/68 = VersR 1969, 848 und vom 20. Juni 1972 - VI ZR 128/71 = VersR 1972, 877, 879 m.w.Nachw.).
- BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87
Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme …
Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus; diese Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (…vgl. Senatsurteile vom 2. November 1971 = a.a.O. und vom 9. März 1973 - VI ZR 3/72 - VersR 1973, 565 m.w.N.). - BGH, 26.07.2016 - VI ZR 322/15
Haftung des Binnenlotsen: Beschränkung auf grob fahrlässig und vorsätzlich …
Die verkehrserforderliche Sorgfalt muss dabei in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. Senatsurteile vom 2. November 1971 - VI ZR 16/70, VersR 1972, 144, 145; vom 9. März 1973 - VI ZR 3/72, VersR 1973, 565 mwN;… vom 18. November 2014 - VI ZR 141/13, VersR 2015, 193 Rn. 21). - BGH, 12.03.1985 - VI ZR 182/83
Versagung der Einstandspflicht einer Feuerversicherung wegen Mitverschuldens des …
Eine Abwägung nach § 254 BGB setzt voraus, daß (auch) die W. GmbH ein Verschulden trifft, dessen Schwere dann allerdings in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen wäre (BGHZ 10, 14, 16 f [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; Senatsurteilevom 9. März 1973 - VI ZR 3/72 - VersR 1973, 565 undvom 5. Februar 1974 - VI ZR 21/72 - VersR 1974, 569 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 18.02.1987 - 7 U 97/85
Erstellung eines Stahlgerüstes gegen Unfallverhütungsvorschriften
Grobe Fahrlässigkeit setzt einen objektiv schweren und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der verkehrserforderlichen Sorgfalt voraus; die erforderliche Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1973, 565 = Gerüstunfall bei fehlendem Geländer und Bordbrett - vgl. auch BGH VersR 1969, 39). - OLG Hamm, 19.09.1975 - 9 U 140/75
Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers ; Grobe Fahrlässigkeit ; Gefahr …
Ein schweres Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) läßt sich mithin nicht feststellen, weil dazu neben einem objektiv ungewöhnlich hohen Maß von Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (Nichtbeachtung dessen, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen - BGH Urteil vom 9. März 1973 - VI ZR 3/72 - VersR 73, 565) auch noch festgestellt werden müßte, daß diese Sorgfaltspflichtverletzung subjektiv nicht entschuldbar ist. - OLG Nürnberg, 15.07.1992 - 4 U 2952/91
Regressverzicht eines Sozialversicherers
Diese Sorgfalt muß in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und es muß dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1973, 565).
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