Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Mittelbare Mietzinserhöhung durch Verlangen einer Abstandssumme für die Überlassung des Mietraumes - Verbot von Preiserhöhungen für Altbauwohnungen - Bereicherungsrechtlicher Wertersatzanspruch wegen widerrechtlich verlangter Abstandszahlung eines Mieters für eine ...
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Papierfundstellen
- BGHZ 12, 146
- NJW 1954, 675
- DB 1954, 278
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.12.1953 - VI ZR 330/52
Mietabstandsgeld. Preisstop
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Dezember 1953 (VI ZR 330/52) entschieden hat, bedeutet es daher auch nach dem Inkrafttreten der Preisfreigabeanordnung eine verbotene Mietpreiserhöhung, wenn für eine Altbauwohnung eine Abstandssumme von dem Mietnachfolger an den bisherigen Mieter gezahlt wird.Da die Vereinbarung vom 30. September 1949 L. als Mieter einer Altbauwohnung Verpflichtungen auferlegt, die über die zulässige Höchstmiete hinausgingen, ist sie hiernach gemäss § 134 BGB nichtig (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1953 - VI ZR 330/52).
- RG, 20.03.1930 - VI 373/29
Ist die Verordnung vom 22. Oktober 1901 betr. den Verkehr mit Arzneimitteln …
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit - gerade dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines Rechtsgutes zu schützen (RGZ 128, 298 [300]; 138, 219 [231]; BGH MDR 1951, 97).Es kommt nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (RGZ 119, 435 [437]; 128, 298 [300]; 138, 165 [168]).
- BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51
Entlassung eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Weder das Urteil OGHZ 4, 57 noch das Urteil BGHZ 8, 348 [368 ff] haben auch nur in Erwägung gezogen, ob die dort zur Erörterung gelangten Fälle eines Verstosses gegen den Preis- bzw Lohnstop allein wegen dieses Verstosses auch die Verletzung eines Schutzgesetzes bedeuten konnten; ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB ist in der ersteren dieser beiden Entscheidungen im Hinblick auf die besonderen Umstände des Falles nur wegen Betrugs (§ 263 StGB) in Betracht gezogen worden.
- RG, 23.01.1922 - VI 481/21
Verleitung zum Vertragsbruch
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Seine Behauptung muss der Kläger gegen sich gelten lassen (RGZ 94, 348 [349]; 103, 419 [422]). - RG, 19.02.1919 - V 280/18
Verwertbarkeit nachteiliger Parteibehauptungen
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Seine Behauptung muss der Kläger gegen sich gelten lassen (RGZ 94, 348 [349]; 103, 419 [422]). - BGH, 28.11.1950 - I ZR 16/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Nur eine beiläufige Bemerkung ist es, wenn in einem Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. November 1950 bei Hervorhebung des Schutzcharakters von Bewirtschaftungsvorschriften, die dem Gewerbetreibenden verbieten, Bezugsberechtigungen nicht zu beliefern oder missbräuchlich zu verwenden, zum Ausdruck gebracht worden ist, dass auch das Verbot von Preiserhöhungen nicht nur dem Zweck diene, den allgemeinen Preisspiegel aus volkswirtschaftlichen Gründen zu erhalten, sondern auch den einzelnen vor überhöhten Preisforderungen zu schützen (BGH MDR 1951, 97; ohne diese beiläufige Bemerkung wiedergegeben auch bei Lindenmaier-Möhring Nr. 1 UmstG § 18 Abs. 1 Ziff 2 und in NJW 1951, 109). - RG, 19.01.1928 - VI 295/27
Kraftfahrlinien
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Es kommt nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (RGZ 119, 435 [437]; 128, 298 [300]; 138, 165 [168]). - RG, 28.10.1932 - II 59/32
1. Was verstehen die gesetzlichen Vorschriften über die geschäftliche Ruhezeit …
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist eine Rechtsnorm nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit - gerade dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines Rechtsgutes zu schützen (RGZ 128, 298 [300]; 138, 219 [231]; BGH MDR 1951, 97). - RG, 26.10.1932 - IX 249/32
Sind die sämtlichen Vorschriften der §§ 1487 bis 1494 RVO. Schutzgesetze im Sinne …
Auszug aus BGH, 27.01.1954 - VI ZR 309/52
Es kommt nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (RGZ 119, 435 [437]; 128, 298 [300]; 138, 165 [168]).
- BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86
Urkundenfälschung als Schutzgesetz
Andererseits muß sich das Schutzgesetz auch nicht in der Gewährleistung von Individualschutz erschöpfen; es reicht aus, daß dieser eines der gesetzgeberischen Anliegen der Norm ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BGHZ 12, 146, 148 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52]; 19, 114, 126 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; 22, 293, 297; 27, 137; 28, 359; 29, 100; 29, 344, 350 f.; 40, 305 [BGH 25.11.1963 - II ZR 54/61]; 46, 17, 23; 63, 176, 179; 66, 388, 390 [BGH 08.06.1976 - VI ZR 50/75]; 69, 1, 16; 84, 312, 314). - OLG Hamburg, 31.05.2016 - 4 U 31/16
Nachbarschutz in Hamburg: Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer an der …
Rn. 60 Voraussetzung für die Einordnung einer Rechtsnorm als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist nach ständiger Rechtsprechung, dass sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit - dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenbereiche gegen die Verletzung eines Rechtsguts zu schützen (vgl. beispielsweise BGH…, Urteil vom 30.04.1976 - V ZR 188/74, juris Rz. 14; BGH…, Urteil vom 24.04.1970 - V ZR 97/67, juris Rz. 10; BGH, Urteil vom 27.01.1954 - VI ZR 309/52, juris Rz. 8 vgl. auch BGH…, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 74/92, juris Rz. 11).Es kommt nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (BGH, Urteil vom 27.01.1954 - VI ZR 309/52, juris Rz. 8 m.w.N. außerdem Palandt-Sprau, 75. Auflage 2016, § 823 Rn. 58 m.w.N.).
- OLG Hamm, 31.01.1984 - 4 REMiet 7/83
Schadensersatzpflicht des Vermieters für Kündigungsfolgeschäden des Mieters unter …
Der Schutz braucht jedoch keineswegs der vom Gesetzgeber gewollte Hauptzweck des Gesetzes zu sein; es genügt vielmehr, wenn die Absicht des Gesetzgebers darauf gerichtet war, neben dem Hauptzweck des Gesetzes auch diesen Schutz einer Person oder eines Personenkreises durch das Gesetz eintreten zu lassen (RGZ 128, 298, 300; RGZ 138, 219, 231; BGHZ 12, 146, 148; BGHZ 22, 293, 297; BGH, NJW 1967, 1279, 1280;… Soergel/Siebert, BGB , 10. Aufl., § 823 Rdn. 332;… Palandt/Thomas, aaO., § 823 Anm. 9;… Larenz, Schuldrecht, 12. Aufl., Band 2 Seite 618 ff.; Knöpfler, NJW 1967, 697).Nun ist § 823 Abs. 2 BGB aber nur dann anwendbar, wenn das Gesetz gerade den Rechtsschutz gewollt hat, der wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird (BGHZ 12, 146, 148; BGHZ 19, 114, 126;… Soergel/Zeuner, 10. Aufl., § 823 Rdn. 334;… Larenz, aaO., S. 621;… Knöpfle, aaO., S 697).
- BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61
Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz
Es kommt nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und Zweck des Gesetzes, insbesondere darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlaß des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zugunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (BGH NJW 1954, 675). - BGH, 04.12.1956 - VI ZR 161/55
Schutzgesetz
Denn hierfür kommt es nicht auf die Wirkung, sondern auf den Inhalt und den Zweck des Gesetzes, vor allem darauf all, ob der Gesetzgeber gerade, diesen Rechtsschutz des einzelnen Verkehrsteilnehmers gewollt oder wenigstens mitgewollt hat (BGHZ 12, 146 [148]). - BGH, 24.04.1970 - V ZR 97/67
Beseitigung eines Bauwerks mit unverhältnismäßigen Aufwendungen - Errichtung …
Ein Schutzgesetz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Rechtsnorm nach ständiger Rechtsprechung dann, wenn sie - sei es auch neben dem Schutz der Gesamtheit gerade dazu dienen soll, den Einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines Rechtsguts zu schützen (BGHZ 12, 146, 148 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 07.05.1957 - VIII ZR 65/56
Rechtsmittel
Ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB ist aber eine Rechtsnorm nur dann, wenn sie nach Inhalt und Zweck gerade dazu dienen soll, den einzelnen oder einzelne Personenkreise gegen die Verletzung eines Rechtsgutes zu schützen, und es kommt daher darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlaß des Gesetzes einen Rechtsschutz, wie er wegen der behaupteten Verletzung in Anspruch genommen wird, zu Gunsten von Einzelpersonen oder Personenkreisen gewollt oder doch mitgewollt hat (BGHZ 12, 146 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52].Eine auflagewidrige Verausgabung des Darlehensbetrages verstößt zwar gegen die von ihm gegenüber dem Ausgleichsamt übernommenen Verpflichtungen aber nicht gegen ein zu seinem Schütze erlassenes Gesetz, denn es ist ersichtlich nicht beabsichtigt, durch die in § 253 Abs. 2 LAG vorgesehenen Auflagen und Bedingungen dem Darlehensempfänger einen Schutz aufzuzwingen (vgl BGHZ 12, 146, 150) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52].
- BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer
sozialpolitische Funktion hat, sondern die einzelnen Schwerbehinderten sowie die gesamte Gruppe der Schwerbehinderten gegen die Verletzung ihrer in vielfacher Beziehung erschwerten und gefährdeten Rechtsposition im Arbeitsleben schützen soll (vgl. BAG 13, lo9 [113] = AP Nr. 1 zu § 12 SchwBeschG;… Wilrodt-Neumann, SchwbG, 5.Aufl., § 11 Rdnr. 2o; BGHZ 12, 146 [1A8] ;… Beuthien-Hadding-Medicus, BGB, 2. Aufl., § 823 III 1; Palandt-Thomas, BGB, 39.Aufl., § 823 Anm. 9 a - b;… Soergel-Siebert-Zeuner, BGB, lo. Aufl., § 823 Rdnr. 334). - BGH, 12.03.1968 - VI ZR 178/66
Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - …
Ferner ist Voraussetzung, daß der geltend gemachte Schaden im Rahmen der durch das Schutzgesetz geschützten Interessen liegt, m.a.W. daß das Gesetz den Schutz gewähren will, den die Klägerin hier für sich in Anspruch nimmt (u.a. BGHZ 12, 146, 148 [BGH 27.01.1954 - VI ZR 309/52]; 19, 114, 126 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; 27, 137 [BGH 18.04.1958 - VIII ZB 5/58]; 28, 359 [BGH 20.11.1958 - II ZR 17/57]und 29, 100). - BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des …
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Geschädigte Schadensersatz wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB nur verlangen, wenn die verletzte Rechtsnorm nach ihrem Inhalt und Zweck nicht (nur) die Belange der Allgemeinheit schützt und damit auch dem Geschädigten nützt, sondern (zumindest auch) dem Schutz des Geschädigten dienen soll und es die so geschützten Einzelinteressen sind, die er mit seinem Ersatzverlangen verfolgt (BGHZ 12, 146, 148; 19, 114, 126; 27, 137, 143; 28, 359, 365; 29, 100, 102; 40, 306; 46, 17, 23; Senatsurteil vom 8. Mai 1973 - VI ZR 164/71 = VersR 1973, 921 m.w.Nachw.;… vgl. auch Knöpfle NJW 1967, 697, 700 f m. krit. Anm. von Rödig, Erfüllung des Tatbestandes des § 823 Abs. 1 BGB durch Schutzgesetzverstoß, 1973, S. 59, Fn. 145). - BGH, 04.06.1954 - V ZR 10/54
Preisstop bei Enteignungsentschädigung
- BGH, 28.10.1958 - VI ZR 209/57
- BGH, 07.05.1954 - V ZR 98/53
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.10.1955 - V C 16.55
Rechtsmittel
- BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 2 Z 208/76
Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten aus einem Beherbungsvertrag; …
- BGH, 06.05.1954 - III ZR 42/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.04.1955 - V ZR 52/54
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1954 - IV ZR 309/52
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