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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1747
BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82 (https://dejure.org/1984,1747)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1984 - VI ZR 314/82 (https://dejure.org/1984,1747)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - VI ZR 314/82 (https://dejure.org/1984,1747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen einer Ersatzkrankenkasse bei einem Schadensfall - Anwendung eines Teilungsabkommens zwischen Krankenversicherern - Ersatz unfallbedingter Aufwendungen für ein verletztes Mitglied der Krankenkasse - Verjährung von Aufwendungsansprüchen ...

  • ratgeber-arzthaftung.de

    Teilungsabkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Teilungsabkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 313
  • VersR 1984, 1143
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.1973 - IV ZR 109/72

    Stillhalteabkommen - Sozialversicherungsträger - Einmalige Quote - …

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Denn die mit dem Teilungsabkommen verbundenen verjährungshemmenden Wirkungen (Senatsurteile vom 10. April 1973 - VI ZR 48/72 = VersR 1973, 759, 760 …und vom 13. Dezember 1977 = a.a.O. jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1973 - IV ZR 109/72 = VersR 1974, 546, 547) entfallen grundsätzlich erst mit der Erschöpfung des Abkommenslimits.

    Diese Regelung soll nur den Rationalisierungseffekt der quotenmäßigen Regulierung beschränken; nur der Anwendungsbereich dieses Effekts wird durch § 8 TA eingeschränkt (vgl. auch BGH Urteil vom 19. Dezember 1973 - IV ZR 109/72 = aaO).

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76

    Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines …

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Deshalb hat die Krankenkasse sich dem Haftpflichtversicherer zugleich zugunsten seines Versicherten (§ 328 BGB) vertraglich verpflichtet, auch die von dem Teilungsabkommen selbst nicht berührten Rückgriffsansprüche gegen den Schädiger (Senatsurteile vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 = VersR 1978, 278, 279 f und vom 13. Juni 1978 - VI ZR 166/76 = VersR 1978, 843, 844 f) im Falle der Versäumung der Ausschlußfristen nicht geltend zu machen.
  • BGH, 13.06.1978 - VI ZR 166/76

    Anforderungen an den Innenausgleich von Gesamtschuldnern - Berechtigung der …

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Deshalb hat die Krankenkasse sich dem Haftpflichtversicherer zugleich zugunsten seines Versicherten (§ 328 BGB) vertraglich verpflichtet, auch die von dem Teilungsabkommen selbst nicht berührten Rückgriffsansprüche gegen den Schädiger (Senatsurteile vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 = VersR 1978, 278, 279 f und vom 13. Juni 1978 - VI ZR 166/76 = VersR 1978, 843, 844 f) im Falle der Versäumung der Ausschlußfristen nicht geltend zu machen.
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 48/81

    Zur Auslegung eines Teilungsabkommens, das für Regresse nach RVO § 1542 und nach …

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Nach diesen Vertragsbestimmungen, die vom Revisionsgericht frei auszulegen sind (Senatsurteil vom 8. Februar 1983 - VI ZR 48/81 = VersR 1983, 534, 535 m.w.N.), kann die dem Abkommen beigetretene Krankenkasse gegen den Haftpflichtversicherer und gegen den bei diesem Versicherten Ansprüche nur geltend machen, wenn sie innerhalb einer Ausschlußfrist von drei Jahren seit dem Schadenstag dem Haftpflichtversicherer gemeldet sind.
  • BGH, 19.11.1974 - VI ZR 205/73

    Rechtsfolgen der Anzeige eines Schadensfalls nach Fristablauf

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Der mit der Vereinbarung bezweckte Schutz des Haftpflichtversicherers soll nicht dadurch unterlaufen werden können, daß er auf dem Weg über seine vom Unterbleiben einer Schadensanzeige seines Versicherungsnehmers grundsätzlich unberührte (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1974 - VI ZR 205/73 = VersR 1975, 279) Deckungspflicht mit Aufwendungen aus den ausgeschlossenen Schadensfällen doch belastet wird.
  • BGH, 07.04.1981 - VI ZR 251/78

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit der …

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Denn eine Inanspruchnahme der Versicherten wegen der auf die Quote entfallenden Aufwendungen ist der Klägerin schon durch § 8 TA versagt; diese Vertragsbestimmung verschafft dem Versicherten sogar ein eigenes Recht (§ 328 BGB), die Klägerin darauf zu verweisen, im Bereich des Abkommenslimits bei ihrem Haftpflichtversicherer Befriedigung zu suchen (…BGH, Urteile vom 10. April 1973, 13. Dezember 1977, 13. Juni 1978 = sämtlich a.a.O. und vom 7. April 1981 VI ZR 251/78 = VersR 1981, 649, 650).
  • BGH, 10.04.1973 - VI ZR 48/72

    Auslegung eines zwischen dem Sozialversicherungsträger und dem …

    Auszug aus BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
    Denn die mit dem Teilungsabkommen verbundenen verjährungshemmenden Wirkungen (Senatsurteile vom 10. April 1973 - VI ZR 48/72 = VersR 1973, 759, 760 …und vom 13. Dezember 1977 = a.a.O. jeweils m.w.N.; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1973 - IV ZR 109/72 = VersR 1974, 546, 547) entfallen grundsätzlich erst mit der Erschöpfung des Abkommenslimits.
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Hätte dieser Schutz eingeschränkt werden sollen, hätte es nahegelegen, den Fristbeginn - wie vielfach üblich - an den Schadenstag als objektive Voraussetzung zu knüpfen (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 314/82 - VersR 1984, 1143;… Wussow/Schloën, Unfallhaftpflichtrecht 14. Aufl., Rdn. 2542;… Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozeß 23. Aufl., Kap. 30 Rdn. 112).

    Soweit sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auf das Urteil vom 2. Oktober 1984 aaO beruft, in dem der Senat in bezug auf die dort zu beurteilende Ausschlußfrist ausgeführt hat, der Haftpflichtversicherer könne seiner Kalkulation nur die ihm gemeldeten Schäden aus einem Zeitraum von drei Jahren zugrunde legen, hat es nicht bedacht, daß die in jenem Fall vereinbarte Frist mit dem Schadenstag, also unabhängig von einer Kenntnis des Sozialversicherungsträgers zu laufen begann.

  • OLG Celle, 27.07.2022 - 14 U 18/22

    Anspruch einer Krankenkasse aus einem Teilungsabkommen auf Feststellung der …

    Sinn der Anmeldung der Ansprüche und ihrer zeitlichen Begrenzung durch Ausschlussfristen ist in erster Linie, dem Haftpflichtversicherer mit der Kenntnis seiner Eintrittspflicht einen Überblick über die von ihm dafür zu machenden Rückstellungen zu geben (BGH, Urteil vom 02. Oktober 1984 - VI ZR 314/82, Rn. 32, juris).

    So sind in der Rechtsprechung bereits seinerzeit Klauseln, die die Mitgliedschaft oder den Beginn der Leistungspflicht berücksichtigten, Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen gewesen (BGH, Urteil vom 02. Oktober 1984 - VI ZR 314/82, Rn. 5 und 13, juris).

    Zwar trifft der klägerische Vortrag zu, dass der Sinn der Anmeldung der Ansprüche und ihrer zeitlichen Begrenzung durch Ausschlussfristen in erster Linie darin zu sehen ist, dem Haftpflichtversicherer mit der Kenntnis von seiner Eintrittspflicht einen Überblick über die von ihm dafür etwa zu machenden Rückstellungen zu geben (BGH, Urteil vom 02.10.1984 - VI ZR 314/82, Rn. 32, juris).

    Der Ausschluss umfasst nicht nur die Vertragsansprüche der Krankenkasse gegen den Haftpflichtversicherer, sondern ihre Rückgriffansprüche aus nicht fristgemäß gemeldeten "Schadenfällen" gegen den Haftpflichtversicherer und den bei ihm Versicherten schlechthin (BGH, Urteil vom 02. Oktober 1984 - VI ZR 314/82, Rn. 34, juris; vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 1990 - IV ZR 33/90, Rn. 18, juris: Ansprüche jeglicher Art).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2017 - 4 U 216/16

    Teilungsabkommen zwischen Krankenversicherer und Haftpflichtversicherer: …

    Zwar trifft der klägerische Vortrag zu, dass der Sinn der Anmeldung der Ansprüche und ihrer zeitlichen Begrenzung durch Ausschlussfristen in erster Linie darin zu sehen ist, dem Haftpflichtversicherer mit der Kenntnis von seiner Eintrittspflicht einen Überblick über die von ihm dafür etwa zu machenden Rückstellungen zu geben (BGH, Urteil vom 02.10.1984 - VI ZR 314/82, Rn. 32, juris).
  • LG München I, 25.11.2010 - 6 S 13187/10

    Teilungsabkommen zwischen Unfallversicherungsträger und Haftpflichtversicherung: …

    Dies ergibt sich zum einen aus der Rechtsprechung des BGH, vgl. VersR 1984, 1143.
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