Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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Papierfundstellen
- DVBl 1956, 653
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51
Unfallansprüche eines Beamten
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55
Auf das Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. April 1952 - III ZR 78 und 79/51 (BGHZ 6, 3 = MDR 1952, 605) beruft sich die Revision zu Unrecht, denn in dieser Entscheidung ist auf die Vorschrift des § 4 des Gesetzes vom 7. Dezember 1943 nicht abgestellt worden.Der Bundesgerichtshof hat bereits in BGHZ 6, 3 [6 f] die Ansicht als irrig bezeichnet, unter den "öffentlichen Verwaltungen" des § 124 Abs. 2 DBG seien nur diejenigen öffentlichen Verwaltungen zu verstehen, zu denen der Beamte in einem Dienstverhältnis stand oder die in hoheitlicher Betätigung der Staatsgewalt gehandelt hatten, und hat dargelegt, daß § 124 Abs. 2 DBG auf "eine öffentliche Verwaltung" auch dann anwendbar ist, wenn sie in Wahrnehmung bürgerlich-rechtlicher Interessen gehandelt hat (vgl. dazu Pagendarm LM § 124 DBG - Anm. zu Nr. 3).
- BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50
§ 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55
Wie die Revision selbst in anderem Zusammenhang hervorgehoben hat, ist bereits in dem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1951 - III ZR 165/50 (BGHZ 3, 298 = MDB 1952, 290) von der Fortgeltung des Gesetzes vom 7. Dezember 1943 ausgegangen worden. - BGH, 25.04.1956 - VI ZR 43/55
Rückgriff des Sozialversicherungsträgers
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55
Auch der erkennende Senat hat das erwähnte Gesetz als gültig angesehen und in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. April 1956 - VI ZR 43/55 - dem klagenden Sozialversicherungsträger gegenüber nachteilige Folgen aus § 4 Abs. 2 des Gesetzes hergeleitet. - BGH, 26.02.1953 - III ZR 73/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.05.1956 - VI ZR 33/55
In seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 26. Februar 1953 - III ZR 73/52 - hat der III. Zivilsenat sodann ausdrücklich hervorgehoben, daß § 1 des Gesetzes weder als bloße Kriegsmaßnahme gedacht gewesen sei noch sich als Ausfluß der strukturellen Eigenart des nationalsozialistischen Einheitsstaates darstelle und auch nicht auf den damit zusammenhängenden Grundsatz der sogenannten Einheit des öffentlichen Dienstes zurückzuführen sei.
- BGH, 26.01.1965 - VI ZR 207/63
Status privatrechtlich organisierter Versorgungsbetriebe einer Gemeinde
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 25. Mai 1956 (VI ZR 33/55 = LM Dienst- u. ArbeitsdienstunfallG Nr. 7 = VRS 11, 113 Nr. 49 = VersR 56, 451) unentschieden gelassen, ob die Verkehrs- und Versorgungsbetriebe einer Stadt auch dann als öffentliche Verwaltung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 1943 anzusehen sind, wenn sie in der Form einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden. - BGH, 13.03.1973 - VI ZR 12/72
Erstattung von Aufwendungen für die ärztliche Behandlung und Betreuung eines …
Der Anwendung des Rückgriffsverbots in § 4 ErwZulG steht schließlich nicht entgegen, daß nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Beklagte die Benutzung des Freibades nicht öffentlich-rechtlich ausgestaltet hatte und mit seinem Betrieb keine Aufgaben erfüllte, die in aller Regel von Beamten wahrgenommen werden (BGHZ 43, 337, 342 [BGH 26.01.1965 - VI ZR 207/63] ;Senatsurteil vom 25. Mai 1956 - VI ZR 33/55 = LM Nr. 7 zu Dienst- und ArbeitsunfallG). - BGH, 09.07.1962 - III ZR 22/61
Ansprüche von Beamten gegen ihren Dienstherrn aus Anlass eines Dienstunfalls - …
Diese Bestimmung ist auch nach dem Zusammenbruch des Reiches in Kraft geblieben (BGH VI ZR 33/55 vom 25. Mai 1956 = LM Nr. 7 zu dem genannten Gesetz). - BGH, 18.04.1961 - VI ZR 130/60 Solche auszuschließen und dadurch die Verwaltung zu vereinfachen, ist aber der rein praktische Gesetzeszweck (vgl. Urteil des Senats vom 25. Mai 1956 - VI ZR 33/55 - Im Dienst- und ArbeitsunfallG ...).
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