Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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StVO (a.F.) § 1 § 17
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Radfahrers mit einem überholenden Fahrzeug - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einbiegen eines Radfahrers - Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs - Nachfolgende Fahrzeugführer
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.02.1958 - 4 O 45/57
- BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Papierfundstellen
- NJW 1961, 309 (Ls.)
- MDR 1961, 222
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.04.1960 - 4 StR 19/60
Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Verhalten - Verkehrswidrigkeiten - Beobachten …
Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Der 4. Strafsenat hat in der Entscheidung vom 4. Oktober 1960 - 4 StR 358/60 - ausgesprochen, dass ein Fahrzeugführer, der von der Straßenmitte nach links in ein Grundstück einbiegen will, zwar ebenso wie beim Einbiegen in eine Seitenstraße (vgl. BGHSt 14, 201 ) nicht grundsätzlich verpflichtet ist, vor dem endgültigen Hinüberfahren nochmals den rückwärtigen Verkehr daraufhin zu beobachten, ob ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer ihn verkehrswidrig links zu überholen beabsichtigt. - BGH, 30.01.1961 - III ZR 227/59
Schadensersatzansprüche (Unterhaltsschaden) einer Witwe für ihren in einem …
Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Das Berufungsgericht geht zwar unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 11, 296, der sich der III. Zivilsenat und der erkennende Senat angeschlossen haben (Urteile vom 16. Februar 1959 - III ZR 227/59, VersR 1959, 537 = NJW 1959, 1366 Nr. 6; vom 100 November 1959 - VI ZR 187/59, VersR 1960, 83 = LM § 17 StVO Nr. 4 a), zutreffend davon aus, dass sich die Klägerin vor dem Einbiegen nach links zur Straßenmitte hin einordnen durfte, und dass sie diese Fahrbewegung auch ohne Verstoß gegen die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten durchgeführt hat. - BGH, 04.10.1960 - 4 StR 358/60
Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Der 4. Strafsenat hat in der Entscheidung vom 4. Oktober 1960 - 4 StR 358/60 - ausgesprochen, dass ein Fahrzeugführer, der von der Straßenmitte nach links in ein Grundstück einbiegen will, zwar ebenso wie beim Einbiegen in eine Seitenstraße (vgl. BGHSt 14, 201 ) nicht grundsätzlich verpflichtet ist, vor dem endgültigen Hinüberfahren nochmals den rückwärtigen Verkehr daraufhin zu beobachten, ob ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer ihn verkehrswidrig links zu überholen beabsichtigt.
- BGH, 20.03.1958 - 4 StR 43/58
Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Das Berufungsgericht geht zwar unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 11, 296, der sich der III. Zivilsenat und der erkennende Senat angeschlossen haben (Urteile vom 16. Februar 1959 - III ZR 227/59, VersR 1959, 537 = NJW 1959, 1366 Nr. 6; vom 100 November 1959 - VI ZR 187/59, VersR 1960, 83 = LM § 17 StVO Nr. 4 a), zutreffend davon aus, dass sich die Klägerin vor dem Einbiegen nach links zur Straßenmitte hin einordnen durfte, und dass sie diese Fahrbewegung auch ohne Verstoß gegen die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten durchgeführt hat. - BGH, 20.09.1960 - VI ZR 187/59
Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Das Berufungsgericht geht zwar unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 11, 296, der sich der III. Zivilsenat und der erkennende Senat angeschlossen haben (Urteile vom 16. Februar 1959 - III ZR 227/59, VersR 1959, 537 = NJW 1959, 1366 Nr. 6; vom 100 November 1959 - VI ZR 187/59, VersR 1960, 83 = LM § 17 StVO Nr. 4 a), zutreffend davon aus, dass sich die Klägerin vor dem Einbiegen nach links zur Straßenmitte hin einordnen durfte, und dass sie diese Fahrbewegung auch ohne Verstoß gegen die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten durchgeführt hat. - BGH, 19.06.1953 - 2 StR 203/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 34/60
Nach der Entscheidung des BGH vom 19. Juni 1953 - 2 StR 203/53, VRS 5, 551 darf zwar der Einbiegende, der nach Abgabe von Richtungszeichen und Einordnen zur Straßenmitte bereits von anderen Fahrzeugen rechts überholt wird, damit rechnen, dass sich auch die übrigen Fahrzeuge auf die Verkehrslage eingestellt haben, und braucht sich daher nicht nochmals umzuschauen.
- BGH, 27.01.1970 - VI ZR 106/68
Pflichten des Kraftfahrers beim Linksabbiegen
Dieser Grundsatz gilt nicht nur für das Einbiegen auf ein links der Straße gelegenes Grundstück (§ 17 StVO; vgl. die Senatsurteile vom 20. Dezember I960 - VI ZR 34/60 - VersR 1961, 188 und von 16. Oktober 1962 - VI ZR 254/61 - VersR 1963? 85), sondern seinem Kern nach auch für den Fahrer, der im geschlossenen Ortsbercich nach links in eine Seitenstraße einbiegt (Senatsurteile vom 11. April 1961 - VI ZR 119/60 - VersR 1961, 560 = VRS 20, 260 und vom 10. Juli 1964 - VI ZR 97/63 - VersR 1964, 1051). - BGH, 11.04.1961 - VI ZR 119/60
Rechtsmittel
Diese Rechtsauffassung ist noch in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 34/60 = VRS 20, 98 - bestätigt worden. - LG München II, 12.10.2020 - 6 O 777/17
Schadensersatz, Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Unfall, Geschwindigkeit, …
In diesem Fall durfte die Beklagte darauf vertrauen, dass ein nachfolgendes Fahrzeug sie nicht mehr links überholen würde (vgl. BGH vom 20.12.1960, VI ZR 36/60, MDR 61, 222).
- BGH, 16.10.1962 - VI ZR 254/61
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
Dieser Rechtsauffassung hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1960 (- VI ZR 34/60, LM Nr. 5 zu § 17 StVO ) angeschlossen. - BGH, 08.12.1964 - VI ZR 196/63 Er ist nicht in federn Palle verpflichtet, auch während des Abbiegens den nachfolgenden Verkehr im Auge zu behalten {BGHSt 14, 201; 15, 178; BGH Urt. vom 20. Dezember I960 - VI ZR 34/60 - LL! § 17 StVO Nr. 5).
- BGH, 02.04.1963 - VI ZR 103/62 Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 34/60 - den Zahlungsanspruch, soweit das Oberlandesgericht über ihn entschieden hat, zu 3/4 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und die begehrte Feststellung zu 3/4 des Unfallschadens getroffen, soweit kein Rechtsübergang auf einen Sozialversicherungsträger in Betracht kommt.
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