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| BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1626
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Auszug aus BGH, 08.07.1953 - VI ZR 36/53
Das Berufungsgericht hat nun zwar die für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgebenden Unfallfolgen angeführt und damit äußerlich den Anforderungen genügt, die der BGH (BGHZ 6, 62) an die Grundlagen der richterlichen Schätzung gestellt hat.
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Er muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung setzen (Senatsurteile vom 8. Juli 1953 - VI ZR 36/53 = VersR 1953, 390; vom 13. März 1959 - VI ZR 72/58 = VersR 1959, 458 ff; BGH Urteil vom 13. Februar 1964 - III ZR 124/63 = VersR 1964, 842). - BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53
Rechtsmittel
Im übrigen kann das Revisionsgericht die von dem Tatrichter nach freiem Ermessen festzusetzende Höhe des Schmerzensgeldes selbst dann nicht nachprüfen, wenn sie ihm überreichlich oder allzu dürftig bemessen erscheint (BGH NJW 53, 1626; RG JW 1915, 89; HRR 35 Nr. 819). - BGH, 25.02.1954 - III ZR 15/53
Haftung des Bundes für Wehrmachtspersonenschaden
Das Schmerzensgeld des § 847 BGB ist dazu bestimmt, dem Verletzten für die erlittenen und noch bevorstehenden körperlichen und Seelischen Leiden einen Ausgleich zu gewähren (vgl. BGHZ 7, 223 [229]; BGH in NJW 1953, 1626), und stellt grundsätzlich einen einheitlich zu beurteilenden Schadensersatzanspruch dar (vgl. auch Erman BGB 1953 § 847 Anm. 6).
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