Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1970 - VI ZR 36/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schmerzensgeldanspruch - Beschwer - Klageantrag - Mindestforderung - Klagebegehren
Papierfundstellen
- VersR 1970, 1156
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64
Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 36/69
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Kläger, der seinen Zahlungsantrag nicht beziffert hat, nicht beschwert, soweit sich der zuerkannte Betrag im Rahmen der von ihm erkennbar erstrebten Größenordnung hält {Senatsurteil vom 1. Februar 1966 - VI ZR 193/64 = BGHZ 45, 91, 93j Beschluß vom 4. Dezember 1967 - III ZR 37/67 = VersR 1968, 259). - BGH, 04.11.1969 - VI ZB 14/69
Klagebegehren - Mindestsumme - Mindestforderung - Klageerweiterung
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 36/69
Demgemäß entfällt eine Beschwer in der Regel insbesondere dann, wenn der zugesprochene Betrag die im Klagantrag (Senatsbeschluß vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 = VersR 1970, 83) oder auch anderweit (Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 7/69) als Untergrenze der vorgestellten Größenordnung erkennbar gemachte Mindestforderung erreicht III, Die Verfahrensrüge der Revision hat aber insofern Erfolg, als das Berufungsgericht versäumt hat, den letzten, seinem Inhalt nach nicht völlig eindeutigen Antrag der Klägerin vor dem Landgericht der gebotenen Auslegung unter Heranziehung des übrigen Prozeßverlaufs, insbesondere des erläuternden schriftsätzlichen Vortrags, zu unterziehen. - BGH, 06.10.1970 - VI ZR 7/69
Leistungsklage - Mindestforderung - Beschwer - Klageantrag
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 36/69
Demgemäß entfällt eine Beschwer in der Regel insbesondere dann, wenn der zugesprochene Betrag die im Klagantrag (Senatsbeschluß vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 = VersR 1970, 83) oder auch anderweit (Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 7/69) als Untergrenze der vorgestellten Größenordnung erkennbar gemachte Mindestforderung erreicht III, Die Verfahrensrüge der Revision hat aber insofern Erfolg, als das Berufungsgericht versäumt hat, den letzten, seinem Inhalt nach nicht völlig eindeutigen Antrag der Klägerin vor dem Landgericht der gebotenen Auslegung unter Heranziehung des übrigen Prozeßverlaufs, insbesondere des erläuternden schriftsätzlichen Vortrags, zu unterziehen. - BGH, 04.12.1967 - III ZR 37/67
Verurteilung zur Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes ohne bezifferten …
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 36/69
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Kläger, der seinen Zahlungsantrag nicht beziffert hat, nicht beschwert, soweit sich der zuerkannte Betrag im Rahmen der von ihm erkennbar erstrebten Größenordnung hält {Senatsurteil vom 1. Februar 1966 - VI ZR 193/64 = BGHZ 45, 91, 93j Beschluß vom 4. Dezember 1967 - III ZR 37/67 = VersR 1968, 259).
- BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91
Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung
Die erforderliche Auslegung kann das Revisionsgericht selbst vornehmen, weil es sich um eine prozessuale Erklärung handelt (Senatsurteile vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 36/69 VersR 1970, 1156; vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 78/89 BGHZ 109, 19, 22 m.w.Nachw.; vom 22. Januar 1991 - VI ZR 107/90I ZR 107/90 - VersR 1991, 597).Ist der Antrag des Klägers folglich dahin auszulegen, daß er den Betrag seines Klagebegehrens durch die Angabe der Mindestsumme von 30.000 DM bezeichnet hat, so ergibt sich seine Beschwer aus der Unterschreitung dieser Mindestforderung (hierzu die genannten Senatsurteile VI ZR 36/69 und 7/69; ebenso Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1977 - VI ZA 3/75 - VersR 1977, 861; vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/78 VersR 1979, 472).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".