Rechtsprechung
| BGH, 01.08.2000 - VI ZR 378/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,75134) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 04.11.1999 - 19 U 107/98
- BGH, 01.08.2000 - VI ZR 378/99
Wird zitiert von ... (6)
- OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten …
Hierfür spricht bereits ein Anscheinsbeweis, weil die Kollision bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von mehr als 15 km/h erfolgt ist (KG NJW 2000, 877 [Revision vom BGH durch Beschl. v. 23.05.2000 - VI ZR 378/99 nicht angenommen]; NZV 2003, 281; 2004, 460; 2005, 470). - KG, 13.10.2005 - 12 U 296/03
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlicher Beweisantritt hinsichtlich …
Möglichen psychoreaktiven Unfallfolgen muss das Gericht nicht von Amts wegen nachgehen, sondern nur dann, wenn die klagende Partei dies ausdrücklich behauptet und ihren Anspruch unter Beweisantritt darauf stützt (Senat, NJW, 2877; Revision nicht angenommen: Beschluss vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99 -). - KG, 12.02.2004 - 12 U 219/02
Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Beweis für streitige unfallbedingte HWS- und …
Dieser könnte nur dann angenommen werden, wenn eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (Senat NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99-; vgl. auch Senat, NZV 2003, 281, ständige Rechtsprechung).
- KG, 19.09.2005 - 12 U 288/01
Beweiserhebung: Beweismaß bei Behauptung einer unfallbedingten …
Dieser könnte nur dann angenommen werden, wenn bei einem Heckaufprall eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (KG v. 21.10.1999 - 12 U 8303/95, KGReport Berlin 2000, 81 = NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschl. v. 23.5.2000 - VI ZR 378/99; vgl. auch KG NZV 2003, 281, st. Rspr.). - KG, 21.11.2005 - 12 U 285/03
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeld für …
Dieser könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn bei einem Heckaufprall eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von über 15 km/h bewiesen wäre (KG v. 21.10.1999 - 12 U 8303/95, KGReport Berlin 2000, 81 = NJW 2000, 877; Revision nicht angenommen: BGH, Beschluss v. 23.5.2000 - VI ZR 378/99; vgl. auch KG NZV 2003, 281, st. Rspr.). - KG, 22.04.2002 - 12 U 7385/00
Auferlegung sich ausschließender Handlungspflichten
Da aber der Kläger trotz des Berichtes des Dipl.-Psychologen M#### vom 16. Dezember 1996 seinen Anspruch weder auf die Behauptung psychosomatischer Unfallfolgen stützt noch dafür Beweis antritt, ist der Senat auch nicht nach § 144 ZPO verpflichtet gewesen, von Amts wegen insoweit ein Sachverständigengutachten einzuholen (KG, VersR 2001, 597, 598 = NJW 2000, 877 = NZV 2000, 143 = VerkMitt 2000, 34 = KG, Report 2000, 81; Revision durch Beschluss des BGH, vom 23. Mai 2000 - VI ZR 378/99 - nicht angenommen).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.