Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1964 - VI ZR 39/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1964, 746
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1964 - VI ZR 39/63 - VersR 1964, 746).Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1964 - VI ZR 39/63 - VersR 1964, 746).
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
So ist eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar (Senatsurteil vom 21. April 1964 - VI ZR 39/63 - VersR 1964, 746). - BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74
Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …
So ist beispielsweise eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar (Senatsurteil vom 21. April 1964 - VI ZR 39/63 = VersR 1964, 746). - BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74
Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben
b) Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muß, da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall aus schließt, nicht erreichbar ist (Senatsurteile vom 29. April 1964 - VI ZR 39/63 VersR 1964, 746 und vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 = VersR 1975, 812).
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