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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.2001 - VI ZR 393/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,65622
BGH, 26.06.2001 - VI ZR 393/00 (https://dejure.org/2001,65622)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2001 - VI ZR 393/00 (https://dejure.org/2001,65622)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - VI ZR 393/00 (https://dejure.org/2001,65622)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 14 U 131/99

    Verkehrssicherungspflichten für Aufzug in Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 26.06.2001 - VI ZR 393/00
    OLG Frankfurt in Kassel - Az. 14 U 131/99 vom 17.10.2000;.
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2016 - 24 U 144/15

    Haftung des Betreibers eines Seniorenheims für Gesundheitsschäden anlässlich der …

    Die Verkehrssicherheit erfordert nur, dass die nach den technischen Möglichkeiten erreichbare Sicherheit geboten wird, wobei auf den Zeitpunkt des Einbaus der Anlage abzustellen ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Oktober 2000 - 14 U 131/99, rechtskräftig durch den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 26. Juni 2001 - VI ZR 393/00).
  • LG Saarbrücken, 16.09.2016 - 13 S 73/16

    Verkehrssicherungspflicht des Verwalters eines öffentlich zugänglichen Parkhauses …

    Denn eine aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgende Handlungspflicht (Umbau- oder Nachrüstpflicht, Hinweispflicht) hätte für die Beklagte nur dann bestanden, wenn die Einfahrt zum Parkhaus in ihrem derzeitigen baulichen Zustand mit einer besonderen Gefahr für die Nutzer des Parkhauses verbunden wäre und die Beklagte diese besondere Gefahr erkannt hätte oder bei gehöriger Anstrengung hätte erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 223/09, NJW 2010, 1967; OLG Frankfurt, VersR 2002, 249 mit Nichtannahmebeschluss BGH, Beschluss vom 26.06.2001 - VI ZR 393/00; OLG Frankfurt, NJW-RR 2013, 973; OLG Naumburg, MDR 2006, 152;… Lange/Schmidbauer in: jurisPK/BGB, 6. Aufl., § 823 Rn. 87; vgl. auch OLG München, VersR 2009, 648, 649).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 3 U 169/12

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer älteren Fahrstuhlanlage

    Die Verkehrssicherheit fordert nur, dass die nach den technischen Möglichkeiten erreichbare Sicherheit geboten wird, wobei auf den Zeitpunkt des Einbaus der Anlage abzustellen ist (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2000, 14 U 131/99 - rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 26.6.2001, VI ZR 393/00).
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