Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1969 - VI ZR 43/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Kaufvertrages durch Schweigen - Auslegung der Vereinbarung einer Klausel Anfang März "ohne Nachfrist" in einem Kaufvertrag
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1969 - VI ZR 43/68
Die Vereinbarung der Klausel "ohne Nachfrist" verleiht für sich allein der Lieferungsverpflichtung des Verkäufers noch nicht den Fixcharakter (BGH Urteil vom 22. Januar 1959 - II ZR 321/56 - LM § 376 HGB Nr. 2). - RG, 30.04.1924 - I 540/23
Hat bei einem Fixgeschäft der Rücktretende zur Begründung seines Rücktrittsrechts …
Auszug aus BGH, 08.07.1969 - VI ZR 43/68
Dann aber kann nicht davon gesprochen werden, daß das Geschäft mit Innehaltung oder Versäumung dieses Zeitpunkts habe stehen oder fallen sollen (vgl. RGZ 54, 347, 348; 108, 158).
- BGH, 18.11.1969 - VI ZR 298/67
Klage auf Schadensersatz infolge von Nichtabnahme gelieferter Blumenzwiebeln - …
Daher kann hier nicht davon gesprochen werden, daß das Geschäft mit Innehaltung oder Versäumung eines genau bestimmten Zeitpunktes haben stehen oder fallen sollen (so RGZ 108, 158; Senatsurteil vom 8. Juli 1969 - VI ZR 43/68).
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