Rechtsprechung
| BGH, 10.08.2010 - VI ZR 47/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Berufskläger Zapf muss Schadensersatz leisten
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Berufskläger muss Schadensersatz leisten
Besprechungen u.ä.
- raupach.de
, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatzpflicht für missbräuchliche Anfechtungsklagen - das Ende eines Geschäftsmodells
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07
- OLG Frankfurt, 13.01.2009 - 5 U 183/07
- BGH, 10.08.2010 - VI ZR 47/09
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 271
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 20.10.2010 - 11 U 127/09
Abweisung der Schadensersatzklage eines Aktionärs wegen rechtsmissbräuchlicher …
Es ist anerkannt, dass Treuepflichten der Aktionäre untereinander bestehen (dazu z.B. BGH II ZR 75/87und BGH II ZR 205/94) und dass ein Aktionär, der eine rechtsmissbräuchliche Anfechtungsklage erhebt, damit rechnen muss, der Gesellschaft den durch die rechtsmissbräuchlich erhobene Anfechtungsklage entstandenen Schaden zu ersetzen, der z.B. in den mit der Durchführung eines Freigabeverfahrens verbundenen Kosten bestehen kann (dazu der Fall des OLG Frankfurt/Main 5 U 183/07 - mittlerweile rechtskräftig durch Beschluss des BGH vom 10.08.2010 VI ZR 47/09 (Anlage zum Schriftsatz des Klägers vom 07.10.2010)).
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