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| BGH, 05.05.1956 - VI ZR 47/55 |
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Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 63/55
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Auszug aus BGH, 05.05.1956 - VI ZR 47/55
Der Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 63/55 - vermag der Revision ebenfalls nicht zum Erfolge zu verhelfen. - BGH, 05.07.1951 - III ZR 70/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.05.1956 - VI ZR 47/55
Etwas anderes hat auch der Bundesgerichtshof in dem von der Revision angezogenen Urteil vom 5. Juli 1951 - III ZR 70/50 - nicht ausgeführt.
- BGH, 08.06.1956 - VI ZR 102/55
Rechtsmittel
Ebenso fehl geht die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe zu Unrecht angenommen, das Fehlen von Schranken an einem Bahnübergang bedeute eine Erhöhung der Betriebsgefahr (vgl. BGH III ZR 65/52 = VRS 5 S. 38; Urteile des erkennenden Senats - VI ZR 22/53 vom 31. März 1954 und VI ZR 47/55 vom 5. Mai 1956). - BGH, 19.09.1961 - VI ZR 235/60
Rechtsmittel
Nur aus der besonderen Lage heraus ist dort die Ursächlichkeit einer im Fehlen der Schranken liegenden Erhöhung der Betriebsgefahr verneint worden (vgl. Urteil vom 5. Mai 1956 - VI ZR 47/55 - VersR 1956, 490, in dem sich der erkennende Senat bereits mit dem angeführten Urteil des III. Senats auseinandergesetzt hat).
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