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| BGH, 09.01.1962 - VI ZR 55/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- VersR 1962, 425
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 09.01.1962 - VI ZR 55/61
Spräche ein Urteil, das die Klage aus prozessualen Gründen abweist, zugleich aus, daß die Klage auch aus sachlichen Gründen keinen Erfolg haben kann, so wäre dies zwar unzulässig und als nicht geschrieben anzusehen, weil es mit dem Wesen der Rechtskraft in Widerspruch stände (vgl. BGHZ 4, 58, 60; BGH Urt. vom 10. Dezember 1953 - IV ZR 48/53 - NJW 1954, 310). - BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51
Verwerfung einer Anschlußberufung
Auszug aus BGH, 09.01.1962 - VI ZR 55/61
Spräche ein Urteil, das die Klage aus prozessualen Gründen abweist, zugleich aus, daß die Klage auch aus sachlichen Gründen keinen Erfolg haben kann, so wäre dies zwar unzulässig und als nicht geschrieben anzusehen, weil es mit dem Wesen der Rechtskraft in Widerspruch stände (vgl. BGHZ 4, 58, 60;… BGH Urt. vom 10. Dezember 1953 - IV ZR 48/53 - NJW 1954, 310).
- BGH, 10.11.1970 - VI ZR 24/70
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls infolge einer Sprengung - …
Diesen Anforderungen, die der gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. BGH Urteil vom 9. Januar 1962 - VI ZR 55/61 = VersR 1962, 425), ist nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts genügt.Daß die Entscheidung des Ausschusses der Vertreterversammlung nicht ausreiche, sondern die Vertreterversammlung selbst befinden müsse, kann der Revision nicht zugegeben werden (vgl. § 2 Abs. 14 des Gesetzes über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung [Selbstverwaltungsgesetz = SVwG] in der Fassung vom 13. August 1952 - BGBl I 421; vgl. auch: BGH Urteil vom 9. Januar 1962 - VI ZR 55/61 = a.a.O.).
- BGH, 13.02.1968 - VI ZR 149/66
Aufwendungsersatz auf Grund eines Unfalls - Herbeiführung eines Arbeitsunfalls
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß § 906 RVO a.F. eine Verfahrensregelung enthält; nach Sinn und Wortlaut dieser Vorschrift stellen der hier vorgeschriebene Vorstandsbeschluß und seine Mitteilung an den Ersatzpflichtigen keine materielle Anspruchsgrundlage, sondern eine Prozeßvoraussetzung dar (vgl. RGZ 72, 426, 430; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Januar 1962 - VI ZR 55/61 - VersR 1962, 425;… Lauterbach, Unfallversicherung 2. Aufl. § 906 Anm. 3).
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