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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1953 - VI ZR 61/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,5045
BGH, 11.03.1953 - VI ZR 61/52 (https://dejure.org/1953,5045)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1953 - VI ZR 61/52 (https://dejure.org/1953,5045)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1953 - VI ZR 61/52 (https://dejure.org/1953,5045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1953, 293
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 20.11.1933 - IV 255/33

    1. Zum Begriff des "Zurückerhaltens" in § 558 Abs. 2 BGB. 2. Kommt es für die in …

    Auszug aus BGH, 11.03.1953 - VI ZR 61/52
    Das Reichsgericht (RGZ 142, 258 [263]) hat hierzu ausgeführt, der Hemmungstatbestand werde nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Berechtigte in der Lage sei, Klage, wenn auch nur Feststellungsklage zu erheben.
  • RG, 29.04.1932 - II 478/31

    1. Wann endet im Fall der Anordnung des Ruhens des Verfahrens die …

    Auszug aus BGH, 11.03.1953 - VI ZR 61/52
    Rechtslehre und Rechtsprechung stimmen jedoch darin überein, daß der Grundsatz des § 202 BGB überall dort Platz greift, wo der Geltendmachung des an sich fortbestehenden Anspruchs irgend ein vorübergehendes rechtliches Hindernis entgegensteht (RGZ 80, 216; RGZ 136, 193;… BGB RGRK 10. Aufl. § 202 Anm. 1;… Palandt BGB 10. Aufl. § 202 Anm. 2).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 14/68

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Sozialversicherungsträgers bei …

    Gleichwohl hat das Gesetz der Stundung eine die Verjährung hemmende Kraft vorlieheno Daher spielt es auch hier keine Rolle, oh die Klägerin eine Peststellungsklage hätte erheben können" Maßgebend ist allein, ob der Verpflichtete die Leistung vorübergehend verweigern kann (RGZ 142, 258, 263'und Urteil des BGH vom 11, März 1953 - VI ZR 61/52 > IM Hr, 1 zu § 202 BGB),.
  • BGH, 24.09.1953 - III ZR 236/52

    Hemmung der Verjährung bei Vorliegen einer Einrede

    Wenn die Revision zur Begründung ihrer entgegengesetzten Auffassung auf das Urteil des VI. Zivilsenats vom 11. März 1953 (VI ZR 61/52) verweist, so ist das verfehlt.
  • BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56

    Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers

    Sie ist über ihren Wortlaut hinaus überall anwendbar, wo der Geltendmachung des an sich fortbestehenden Anspruchs ein vorübergehendes rechtliches Hindernis entgegensteht (…BGH Urt. v. 22. Dezember 1955 - II ZR 113/54 - insoweit nicht abgedruckt in BB 1956, 447; vgl. BGH Urt. v. 11. März 1953 - VI ZR 61/52 - LM BGB § 202 Nr. 1).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 4/56

    Rechtsmittel

    Denn nach Art. 11 des Militärregierungsgesetzes Nr. 52 durfte die Zweitbeklagte über ihr Vermögen in keiner Weise verfügen, so daß ihr ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht im Sinne des § 202 Abs. 1 BGB zur Seite stand (vgl. BGH VI ZR 61/52 vom 11. März 1953 = LM Nr. 1 zu § 202 BGB).
  • BGH, 19.10.1965 - VI ZR 99/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Die vom Tatrichter nach freiem Ermessen festzusetzende Höhe des Schmerzensgeldes kann in der Revisionsinstanz nur darauf nachgeprüft werden, ob sie auf einem Rechtsirrtum beruht, nicht aber darauf, ob die Bemessung überreichlich oder allzu dürftig erfolgt ist (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 10. April 1954 - VI ZR 61/52 - LM § 847 BGB Nr. 6; vom 5. Mai 1961 - VI ZR 194/60 - VersR 1961, 703).
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