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| BGH, 28.01.1964 - VI ZR 63/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1964, 413
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1956 - VI ZR 176/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1964 - VI ZR 63/63
Wer sich auf dem Lande aufhält, kann regelmäßig nicht mit einer für städtische Verhältnisse zu fordernden Verkehrssicherung rechnen, sondern muß sich auf die ländlichen Gegebenheiten einstellen und ihnen durch entsprechende eigene Vorsicht begegnen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1956 - VI ZR 176/55 - VersR 1956, 711; vom 21. April 1956 - VI ZR 312/54 - VersR 1956, 372).Darf ein verständiger und umsichtiger Mensch davon ausgehen, daß ein Gefahrenpunkt keinen Schaden verursachen werde, bedarf es keiner Sicherung (BGH VersR 1956, 711, bereits zitiert).
- BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58
Teilurteil und Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1964 - VI ZR 63/63
Zutreffend verweist es auf die Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 30, 213, nach der sich das Berufungsgericht auch dann der Entscheidung über die beim Landgericht anhängig gebliebene Feststellungswiderklage zu enthalten hat, wenn es die vom Landgericht zugesprochene Teil-Leistungsklage abweist und nach den Gründen der Abweisung weitere Ansprüche des Klägers aus demselben Klagegrund ausscheiden. - BGH, 21.04.1956 - VI ZR 312/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1964 - VI ZR 63/63
Wer sich auf dem Lande aufhält, kann regelmäßig nicht mit einer für städtische Verhältnisse zu fordernden Verkehrssicherung rechnen, sondern muß sich auf die ländlichen Gegebenheiten einstellen und ihnen durch entsprechende eigene Vorsicht begegnen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1956 - VI ZR 176/55 - VersR 1956, 711; vom 21. April 1956 - VI ZR 312/54 - VersR 1956, 372).
- OLG Zweibrücken, 10.01.1992 - 1 U 43/89
Sicherung einer Baugrube
Das Maß der Verkehrssicherungspflicht hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und richtet sich in erster Linie nach der Erwartung, die der Verkehr in bezug auf die Sicherheit hegt (vgl. BGH VersR 1964, 413 [BGH 28.01.1964 - VI ZR 63/63] ; 1965, 1157; NJW 1985, 1076 [BGH 11.12.1984 - VI ZR 218/83] ; NJW-RR 1988, 471 [BGH 08.12.1987 - VI ZR 79/87] ).
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