Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2025 - VI ZR 64/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BGH setzt Verfahren Künast gegen Meta / Facebook zur Haftung der Betreiber sozialer Netzwerke für Inhalte der Nutzer bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-492/23 aus
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Künast gegen Facebook
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Geduld gefragt: BGH setzt Verfahren Künast gegen Facebook aus
- urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Haftung eines Netzwerkbetreibers für rechtswidrige Inhalte der Nutzer:innen
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 03.10.2019 - C-18/18
Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook …
Auszug aus BGH, 18.02.2025 - VI ZR 64/24
Mit der Frage, ob der Betreiber eines sozialen Netzwerks bei ihm gespeicherte Informationen zu entfernen hat, die den wort- oder sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, hat sich - allerdings vor Inkrafttreten des Digital Services Act - der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18 (NJW 2019, 3287) befasst.
- OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25
Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …
So hat der Bundesgerichtshof in einem diesbezüglich teilweise ähnliche Fragen aufwerfenden Fall mit Beschluss vom 18.02.2025 (Az. VI ZR 64/24) sein Verfahren angesichts europarechtlicher Fragestellungen ausgesetzt, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem bei diesem bereits anhängigen Verfahren (Rs. C-492/23; dort ist inzwischen am 02.12.2025 ein Urteil ergangen, veröffentlicht in GRUR-RS 2025, 32764) abzuwarten.
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Rechtsprechung
| BGH - VI ZR 64/24 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.02.2025)
Prüfpflichten von Social-Media-Plattformbetreibern: "Ich entscheide, was ich sage und nur das ist mein Zitat"
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 03.10.2019 - C-18/18
Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook …
Auszug aus BGH - VI ZR 64/24
Mit der Frage, ob der Betreiber eines sozialen Netzwerks bei ihm gespeicherte Informationen zu entfernen hat, die den wort- oder sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, hat sich - allerdings vor Inkrafttreten des Digital Services Act - der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18 (NJW 2019, 3287) befasst.
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