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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2025 - VI ZR 64/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2714
BGH, 18.02.2025 - VI ZR 64/24 (https://dejure.org/2025,2714)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2025 - VI ZR 64/24 (https://dejure.org/2025,2714)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2025 - VI ZR 64/24 (https://dejure.org/2025,2714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Aussetzung des Verfahrens zur Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH setzt Verfahren Künast gegen Meta / Facebook zur Haftung der Betreiber sozialer Netzwerke für Inhalte der Nutzer bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-492/23 aus

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Künast gegen Facebook

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Geduld gefragt: BGH setzt Verfahren Künast gegen Facebook aus

  • urheberrecht.org (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung eines Netzwerkbetreibers für rechtswidrige Inhalte der Nutzer:innen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-18/18

    Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook …

    Auszug aus BGH, 18.02.2025 - VI ZR 64/24
    Mit der Frage, ob der Betreiber eines sozialen Netzwerks bei ihm gespeicherte Informationen zu entfernen hat, die den wort- oder sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, hat sich - allerdings vor Inkrafttreten des Digital Services Act - der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18 (NJW 2019, 3287) befasst.
  • OLG München, 20.01.2026 - 18 U 2360/25

    Fake-Profile, Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am eigenen Bild, …

    So hat der Bundesgerichtshof in einem diesbezüglich teilweise ähnliche Fragen aufwerfenden Fall mit Beschluss vom 18.02.2025 (Az. VI ZR 64/24) sein Verfahren angesichts europarechtlicher Fragestellungen ausgesetzt, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem bei diesem bereits anhängigen Verfahren (Rs. C-492/23; dort ist inzwischen am 02.12.2025 ein Urteil ergangen, veröffentlicht in GRUR-RS 2025, 32764) abzuwarten.
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   BGH - VI ZR 64/24   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,158327
BGH - VI ZR 64/24 (https://dejure.org/9999,158327)
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Kurzfassungen/Presse (2)


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Haftung des Betreibers eines sozialen Netzwerks für von seinen Nutzern eingestellte rechtswidrige Inhalte

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.02.2025)

    Prüfpflichten von Social-Media-Plattformbetreibern: "Ich entscheide, was ich sage und nur das ist mein Zitat"

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-18/18

    Das Unionsrecht verwehrt es nicht, dass einem Hosting-Anbieter wie Facebook …

    Auszug aus BGH - VI ZR 64/24
    Mit der Frage, ob der Betreiber eines sozialen Netzwerks bei ihm gespeicherte Informationen zu entfernen hat, die den wort- oder sinngleichen Inhalt haben wie Informationen, die zuvor für rechtswidrig erklärt worden sind, hat sich - allerdings vor Inkrafttreten des Digital Services Act - der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 3. Oktober 2019 - C-18/18 (NJW 2019, 3287) befasst.
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