Rechtsprechung
| BGH, 12.04.1960 - VI ZR 66/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.10.1960 - VI ZR 194/59
Rechtsmittel
Angesichts dieser Gefahrenquellen muß vom Halter wie vom Fahrer verlangt werden, daß sie alle nach den Umständen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Benutzung, des Fahrzeuges durch Unbefugte zu erschweren (Entscheidungen des erkennenden Senats vom 1. April 1958 - VI ZR 92/57 - VRS 14, 417; vom 12. April 1960 - VI ZR 66/59 - VersR 1960, 695).
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