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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,536
BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72 (https://dejure.org/1973,536)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1973 - VI ZR 66/72 (https://dejure.org/1973,536)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 (https://dejure.org/1973,536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leiharbeit - Haftungseinschränkung - Gefahrgeneigte Arbeit - Dienstvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611
    Anwendung der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit in einem Leiharbeitsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2020
  • MDR 1973, 1014
  • VersR 1973, 1120
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Solche Rechtsfehler sind hier nicht ersichtlichP Zwar geht es bei den für die Haftung bei gefahrgeneigter Tätigkeit entwickelten Grundsätzen nicht eigentlich um den in einer Vorschrift enthaltenen Rechtsbegriff der groben oder leichten Fahrlässigkeit, sondern um die Abstufung der dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Schuld (vgl. SAGE 19, 66 " NJW 1967, 269: leichteste Schuld, schwere Schuld, normale Fahrlässigkeit; vgl. BGHZ 16, 111, 117; Senatsurteil vom 7. Oktober 1969 - VI ZR 223/67 - NJW 1970, 34 m.w.Nachw.).

    Die Revision wendet sich gegen die Ansicht des Berufungsgerichts, die Beauftragung eines Arbeitnehmers mit einer Personenkraftwagenfahrt sei im allgemeinen ein typischer Fall einer gefahrengeneigten Tätigkeit; das vom Berufungsgericht zur Stützung seiner Auffassung angeführte Urteil BGHZ 16, 111 (m.Anm. von Pagendarm in LM "Arbeitsrecht Allgemeines";Nr. 1) besage etwas ganz anderes.

  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Solche Rechtsfehler sind hier nicht ersichtlichP Zwar geht es bei den für die Haftung bei gefahrgeneigter Tätigkeit entwickelten Grundsätzen nicht eigentlich um den in einer Vorschrift enthaltenen Rechtsbegriff der groben oder leichten Fahrlässigkeit, sondern um die Abstufung der dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Schuld (vgl. SAGE 19, 66 " NJW 1967, 269: leichteste Schuld, schwere Schuld, normale Fahrlässigkeit; vgl. BGHZ 16, 111, 117; Senatsurteil vom 7. Oktober 1969 - VI ZR 223/67 - NJW 1970, 34 m.w.Nachw.).

    Die von der Revision zur Nachprüfung gestellte Frage, ob die Beweislastregel des § 282 BGB auch bei gefahrgeneigter Tätigkeit zu Lasten des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arbeitnehmers eingreift, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 19, 66, 70, 71 = AP BGB § 282 Nr. 5 = NJW 1967, 269; VersR 1968, 738) zu verneinen.

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Die Grundsätze über die Haftungseinschränkungen bei gefahrgeneigter Arbeit hat die Rechtsprechung aus der dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgepflicht entwickelt (BGHZ 22, 109, 122; 16, 116).
  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter - …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Diese und die anderen vom Berufungsgericht hervorgehobenen Gesichtspunkte rechtfertigen die Annahme eines für kurze Zeit zwischen der Klägerin und der Beklagten zustandegekommenen Leiharbeitsverhältnisses (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 138/69 - VersR 1971, 569;… Soergel/Wlotzke-Volze, BGB, 10. Aufl., Bern. 80 vor § 611).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 226/68

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Die Auffassung des Berufungsgerichte steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Senatsurteile vom 11.Juli 196~ - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909; vom 9. April 1968 - VI ZR 13/67 - VersR 1968, 668, vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 169/67 - VersR 1969, 77, 78, sowie vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68 - VersR 1970, 569, 570 -), wonach die Regeln des Anscheinsbeweises für die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit jedenfalls bei ungeklärtem Unfallablauf grundsätzlich nicht herangezogen werden können.
  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Solche Rechtsfehler sind hier nicht ersichtlichP Zwar geht es bei den für die Haftung bei gefahrgeneigter Tätigkeit entwickelten Grundsätzen nicht eigentlich um den in einer Vorschrift enthaltenen Rechtsbegriff der groben oder leichten Fahrlässigkeit, sondern um die Abstufung der dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Schuld (vgl. SAGE 19, 66 " NJW 1967, 269: leichteste Schuld, schwere Schuld, normale Fahrlässigkeit; vgl. BGHZ 16, 111, 117; Senatsurteil vom 7. Oktober 1969 - VI ZR 223/67 - NJW 1970, 34 m.w.Nachw.).
  • BAG, 13.03.1968 - 1 AZR 362/67

    Gefahrgeneigte Arbeit - Lastkraftwagen

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Die von der Revision zur Nachprüfung gestellte Frage, ob die Beweislastregel des § 282 BGB auch bei gefahrgeneigter Tätigkeit zu Lasten des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Arbeitnehmers eingreift, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 19, 66, 70, 71 = AP BGB § 282 Nr. 5 = NJW 1967, 269; VersR 1968, 738) zu verneinen.
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes - …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Die Auffassung des Berufungsgerichte steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Senatsurteile vom 11.Juli 196~ - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909; vom 9. April 1968 - VI ZR 13/67 - VersR 1968, 668, vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 169/67 - VersR 1969, 77, 78, sowie vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68 - VersR 1970, 569, 570 -), wonach die Regeln des Anscheinsbeweises für die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit jedenfalls bei ungeklärtem Unfallablauf grundsätzlich nicht herangezogen werden können.
  • BAG, 18.12.1970 - 1 AZR 177/70

    Gefahrgeneigte Tätigkeit - Beurteilungsspielraum desTatsachenrichters - …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Die Vorschrift ist deshalb dann nicht anwendbar, wenn es - wie gerade bei der gefahrgeneigten Tätigkeit - auf den Grad der Fahrlässigkeit im Rahmen einer Billigkeitsabwägung ankommt (so wieder BAG NJW 1971, 957, 958).
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 169/67

    Voraussetzungen für die Abgrenzung zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - …

    Auszug aus BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
    Die Auffassung des Berufungsgerichte steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Senatsurteile vom 11.Juli 196~ - VI ZR 14/66 - VersR 1967, 909; vom 9. April 1968 - VI ZR 13/67 - VersR 1968, 668, vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 169/67 - VersR 1969, 77, 78, sowie vom 21. April 1970 - VI ZR 226/68 - VersR 1970, 569, 570 -), wonach die Regeln des Anscheinsbeweises für die Abgrenzung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit jedenfalls bei ungeklärtem Unfallablauf grundsätzlich nicht herangezogen werden können.
  • BGH, 09.04.1968 - VI ZR 13/67

    Bürgerlich-rechtliche Natur eines Rückgriffsanspruch des …

  • OLG Karlsruhe, 24.09.1970 - 3 Ss 65/70
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch - …

    Davon abweichend wird vertreten, der Leiharbeitnehmer handle im unternehmerischen Interesse des Entleihers, dem gegenüber er privilegiert hafte, sodass er (grds.) keinen Freistellungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber - den Verleiher -, sondern nur gegen den Entleiher habe (…vgl. Urban-Crell/Germakowski/Bissels/Hurst/Germakowski/Bissels AÜG 2. Aufl. § 1 Rn. 87; zum Haftungsanspruch BGH 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - zu II 3 a der Gründe).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für …

    Denn in diesem Fall sind im Verhältnis zwischen der S. OHG und dem Beklagten zu 3 die Grundsätze über die Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Arbeit anwendbar mit der Folge, daß der Schaden im Innenverhältnis von der S. OHG gegebenenfalls ganz oder teilweise zu tragen ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.7.1973 - VI ZR 66/72, NJW 1973., 2020, 2021).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 14.75

    Schalterdienst der Deutschen Bundespost - Beweislast bei Kassenfehlbestand - …

    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 19, 66; Urteil vom 13. März 1968 - 1 AZR 362/67 - (BAG AP Nr. 42 zu § 611 BGB, Haftung des Arbeitnehmers)) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - (NJW 1973, 2020)), nach der im Bereich der "gefahrgeneigten" oder "schadengeneigten Arbeit" § 282 BGB unanwendbar ist, kann zu keiner anderen Beurteilung der Rechtslage führen.
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 31.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 BGB bei Beamtentätigkeit im …

    Die Vorschrift sei deshalb nicht anwendbar, wenn es - wie gerade bei Beamtentätigkeiten im hoheitlichen Bereich - entscheidend auf den Grad der Fahrlässigkeit ankomme (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020]).

    Das Bundesarbeitsgericht und insbesondere auch der Bundesgerichtshof halten den Rechtsgedanken des § 282 BGB bei schadensgeneigter Arbeit offenbar deshalb für unanwendbar, weil bei deren Vorliegen in der Regel eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020] mit weiteren Nachweisen).

  • OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83

    Umfang der Haftung des Leiharbeiters (Baggerführer); Umfang der Haftung des …

    In dieser Eigenschaft hatte sie als entleihende Arbeitgeberin, deren Weisungen der Zweitbeklagte - wenn auch nur vorübergehend - unterstand, diesem gegenüber eine Treu- und Fürsorgepflicht (BAG NJW 1963, 1940/1941; BGH NJW 1973, 2020/2021).

    Im Rahmen dieser Treu- und Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Betriebsrisiko in Fällen gefahrengeneigter Tätigkeit zu übernehmen (BGH NJW 1973, 2020/2021).

  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 35.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …

    Die Vorschrift sei deshalb nicht anwendbar, wenn es - wie gerade bei Beamtentätigkeiten im hoheitlichen Bereich - entscheidend auf den Grad der Fahrlässigkeit ankomme (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020]).

    Das Bundesarbeitsgericht und insbesondere auch der Bundesgerichtshof halten den Rechtsgedanken des § 282 BGB bei schadensgeneigter Arbeit offenbar deshalb für unanwendbar, weil bei deren Vorliegen in der Regel eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist (vgl. das vom Berufungsgericht angeführte Urteil vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020] mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2001 - 2 Sa 6/01

    Anforderungen an das Merkmal der groben Fahrlässigkeit bei einem Rückgriff des …

    Dies gilt insbesondere für die subjektive Seite der groben Fahrlässigkeit, für die ein Anscheinsbeweis wegen der Personalkomponente nicht zugelassen ist (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BHG 10.07.1973, VersR 73, 1120;… Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 61 VVG Rzn. 15, 21).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.1986 - 3 UF 237/85

    Sorgfaltspflicht; Sorgfaltsmaßstab; Verschuldensmaßstab; Konkrete Lebensbeziehung …

    Aus einer festgestellten objektiven Pflichtverletzung kann nicht ohne weiteres auf ausreichendes Verschulden geschlossen werden (Unanwendbarkeit von § 282 BGB analog bei einem ähnlich eingeschränkten Sorgfaltsmaßstab: BAG NJW 1971, 958; BGH NJW 1973, 2020; a.A. wohl Lange in Soergel/Siebert, BGB 11. Aufl.
  • BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76

    Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses bei leihweiser Überlassung eines …

    Ferner vermag die Revision nicht ernstlich zu bezweifeln, daß die Grundsätze über die haftungseinschränkung eines Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit auch bei einem Leiharbeitsverhältnis gegenüber Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüchen des entleihenden Arbeitgebers Anwendung finden (BGH, Urt. v. 10.7.73 - VI ZR 66/72, NJW 1973, 2020 f).
  • BVerwG, 15.09.1977 - II C 41.74

    Zahlung eines Kassenfehlbestands - Verletzung von Amtspflichten

    Das Bundesarbeitsgericht und insbesondere auch der Bundesgerichtshof halten den Rechtsgedanken des § 282 BGB bei schadensgeneigter Arbeit offenbar deshalb für unanwendbar, weil bei deren Vorliegen in der Regel eine Billigkeitsenscheidung zu treffen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1973 - VI ZR 66/72 - [NJW 1973, 2020] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.09.1977 - 2 C 37.75

    Anwendbarkeit der Beweislastregel des § 282 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …

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