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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2657
BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79 (https://dejure.org/1980,2657)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1980 - VI ZR 66/79 (https://dejure.org/1980,2657)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1980 - VI ZR 66/79 (https://dejure.org/1980,2657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem Treppengeländer notwendig wurde - Sicherheitsanforderungen an ein Treppengeländer eines Wohnheims für Kinder - Schäden durch verbotenes Herunterrutschen eines Treppengeländers - Verpflichtung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht - Treppengeländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1745
  • MDR 1980, 923
  • VersR 1980, 648
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.05.1963 - III ZR 32/62
    Auszug aus BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79
    Zwar ist es nicht möglich, Schulkinder vor jeder Gefahr zu schützen, vor allem wenn diese aus unbesonnenem, leichtsinnigem oder gar mutwilligem Verhalten entspringt (so BGH-Urteil vom 16. Mai 1963 - III ZR 32/62 = VersR 1963, 947, 949 m.w.Nachw.); das entbindet aber nicht von der Pflicht, im Rahmen des Zumutbaren dann auch über das gewöhnliche Ausmaß hinaus besondere Vorkehrungen zu treffen, wenn sich herausstellt, daß ein im allgemeinen ausreichender Grad der Sicherung eine Gefährdung durch häufigen Mißbrauch zu verhindern nicht ausreicht.
  • BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78

    Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle

    Auszug aus BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79
    In einem solchen Fall wird jeder verständige und umsichtige Mensch besondere Maßnahmen über die rutschsichere Ausgestaltung der Treppenstufen hinaus nicht erwarten und daher auch nicht für notwendig halten, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1979 - VI ZR 106/78 = VersR 1980, 67).
  • BGH, 12.02.1962 - VI ZR 145/62

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Vermessungsturms; Sicherung einer …

    Auszug aus BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79
    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Beklagte dem Kläger gegenüber nicht nur aus dem allgemeinen Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB; vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1963 - VI ZR 145/62 = VersR 1963, 532 und Esser/Weyers, Schuldrecht 5. Aufl., Bd. II, Teilband 2 S. 157 ff und die dort angeführte weitere Rechtsprechung), sondern auch aufgrund des mit dessen Eltern abgeschlossenen Unterbringungs- und Betreuungsvertrages, der sich als Vertrag zugunsten des Klägers darstellt (§ 328 BGB), gehalten war, alles ihr Zumutbare zu tun, um Gefahrenquellen zu beseitigen, bzw. nicht erst entstehen zu lassen, die die körperliche Unversehrtheit des ihr anvertrauten Schülers zu bedrohen geeignet sind.
  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks …

    Auszug aus BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79
    Dieses Verhalten mußte, wenn es auch einen trotz Verbots geübten Mißbrauch des Treppengeländers darstellte, die Pflicht begründen, nach möglichen Sicherungsmaßnahmen zu suchen, um der besonderen, aus dem dauernden Mißbrauch entstandenen Sicherungspflicht zu genügen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 - VersR 1973, 621 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Verkehrssicherungspflichten einer Kraftfahrzeugvertragshändlerin: Bestellung und …

    Verkehrssicherungspflichten dienen auch der Verhütung solcher Gefahren, die aus unbefugtem oder missbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1980 - VI ZR 66/79, NJW 1980, 1745, juris Rn. 8 zu missbräuchlichem Verhalten des Rechtsgutsinhabers).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2006 - 4 U 126/06

    Hinunterrutschen von Treppengeländern

    So wie dem Leben eine Gefährlichkeit immanent ist und eine absolute Gefahrlosigkeit unerreichbar bleibt, können auch und gerade Kinder nicht vor jeder Gefahr geschützt werden, insbesondere nicht, wenn diese eigenem unbesonnenem und leichtsinnigem Verhalten entspringt (so BGH, NJW 1980, 1745 f.).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den beiden von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11.03.1980 (NJW 1980, 1745 f.) und vom 31.05.1994 (NJW 1994, 2232 ff.).

    Der Bundesgerichtshof betont in dieser Entscheidung, dass die Verkehrssicherungspflicht in dem fraglichen Fall nicht bereits von Anfang an bestanden habe, sondern nur aus dem dem Eigentümer bekannten, dauernden Missbrauch des Geländers durch die Schüler entstanden sei (so BGH NJW 1980, 1745 f.).

    Im Übrigen hat der BGH in seiner zitierten Entscheidung auch darauf abgestellt, dass es in den "Richtlinien Bau und Ausrüstung von Schulen" von Januar 1975 unter der Nummer 2.5.9 das Gebot gibt, das Rutschen auf Geländern durch entsprechende Gestaltung zu erschweren (so BGH NJW 1980, 1745 f.).

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch …

    Auch dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige mit einer naheliegenden bestimmungswidrigen Nutzung rechnen muss, kann er sich nicht entlasten (BGH, VersR 1965, 515 [re. Sp.]; OLG Celle, NJW-RR 1995, 984 [re. Sp.]; LG Aachen, VersR 1974, 682 [683 li. Sp.]; zur einer erweiterten Haftung gegenüber Kindern: BGH, NJW 1980, 1745 [1746 li. Sp.]; BGH, VersR 1989, 155 [156 re.
  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht an Sportgeräten in einer Turnhalle

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verkehrssicherungspflichten auch die Verhütung von Gefahren zum Gegenstand haben, die aus unbefugtem oder mißbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger und dadurch unfallträchtiger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die mißbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (BGH NJW 1980, 1745; VersR 1975, 87; OLG Celle VersR 1984, 46).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 22 U 221/98

    Aufsichtspflichtverletzung bei Zurücklassung von Kindern mit brennender Kerze

    Darüber hinaus sind aber auch die sonstigen Umstände zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Celle, aaO., und BGH, NJW 1980, 1745).
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