Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1970 - VI ZR 7/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsklage - Mindestforderung - Beschwer - Klageantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1971, 40
- MDR 1971, 41
- VersR 1970, 1133
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 7/69
Solche Fälle haben, wie das Berufungsgericht selbst bemerkt, bisher die Rechtsprechung kaum beschäftigt; das Urteil BGHZ 48, 181 (192) [BGH 10.07.1967 - III ZR 78/66] hat sie zwar beiläufig in seine Erwägungen einbezogen, mußte aber gleichfalls keine abschließende Stellung nehmen. - BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64
Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 7/69
Sie habe sich so (vgl. das Urteil des erkennenden Senats BGHZ 45, 91, 94) [BGH 01.02.1966 - VI ZR 193/64] durch eine Einschränkung der Rechtsmittelmöglichkeiten eine Verminderung des Kostenrisikos erkauft. - BGH, 04.11.1969 - VI ZB 14/69
Klagebegehren - Mindestsumme - Mindestforderung - Klageerweiterung
Auszug aus BGH, 06.10.1970 - VI ZR 7/69
Sie entsprechen dem vorerwähnten Senatsurteil und auch dem in der Zwischenzeit ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 4. November 1969 - VI ZR 14/69 - VersR 70, 83.
- BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91
Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung
In der erstgenannten Entscheidung hat der Senat auch ausgesprochen, daß die bestimmte Bezeichnung einer Mindestforderung auch außerhalb des Klageantrags erfolgen könne (ebenso Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 7/69 - VersR 1970, 1133, 1134). - BGH, 20.09.1983 - VI ZR 111/82
Rechtsmittelbeschwer bei unbezifferten Schmerzensgeldantrag
Danach ist ein Kläger, der mit einem unbezifferten Klageantrag die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld begehrt, dann nicht beschwert, wenn ihm das Gericht einen Schmerzensgeldanspruch zuspricht, dessen Höhe der vorgestellten Größenordnung, die er in seinem Vortrag zum Ausdruck gebracht hat, entspricht (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 7/69 - NJW 1971, 40; Senatsbeschluß vom 20. Februar 1979 - VI ZB 4/78 - VersR 1979, 472; vgl. ferner Senatsurteil vom 13. Oktober 1981 - VI ZR 162/80 - VersR 1982, 96 = NJW 1982, 340). - BGH, 09.07.1974 - VI ZR 236/73
Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag
Die Rechtsklarheit gebietet es vielmehr, daß das Gericht und vor allem der Gegner wissen, welchen Umfang letztlich der Streitgegenstand haben soll (BGHZ 45, 91, 94 [BGH 01.02.1966 - VI ZR 193/64] ;Senatsbeschluß vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 - VersR 1970, 83 [BGH 04.11.1969 - VI ZB 14/69] ;Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 7/69 - VersR 1970, 1133). - OLG Naumburg, 02.10.2013 - 1 U 100/13
Berufung: Beschwer des Klägers bei Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines …
Der Senat verkennt nicht die Entscheidungen des Bundesgerichts vom 24.9.1991 (VI ZR 60/91 - z.B. NJW 1992, 311 - hier: zitiert nach juris) und die dort in Bezug genommene weitere Entscheidung vom 6.10.1970 (VI ZR 7/69 - VersR 1970, 1133, 1134), denen zu entnehmen ist, dass eine Mindestforderung nicht zwingend in den Klageantrag aufgenommen werden muss. - BGH, 06.10.1970 - VI ZR 36/69
Schmerzensgeldanspruch - Beschwer - Klageantrag - Mindestforderung - …
Demgemäß entfällt eine Beschwer in der Regel insbesondere dann, wenn der zugesprochene Betrag die im Klagantrag (Senatsbeschluß vom 4. November 1969 - VI ZB 14/69 = VersR 1970, 83) oder auch anderweit (Senatsurteil vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 7/69) als Untergrenze der vorgestellten Größenordnung erkennbar gemachte Mindestforderung erreicht III, Die Verfahrensrüge der Revision hat aber insofern Erfolg, als das Berufungsgericht versäumt hat, den letzten, seinem Inhalt nach nicht völlig eindeutigen Antrag der Klägerin vor dem Landgericht der gebotenen Auslegung unter Heranziehung des übrigen Prozeßverlaufs, insbesondere des erläuternden schriftsätzlichen Vortrags, zu unterziehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".