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| BGH, 30.09.1958 - VI ZR 70/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 41 (Ls.)
- MDR 1959, 33
- DB 1958, 1360
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1954 - 4 StR 675/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.09.1958 - VI ZR 70/58
Ebenso wie die Vorschriften über den Rechtsverkehr nicht dem Schutz der die Straße überquërenden Fußgänger dienen (Urteil des 4. Strafsenats vom 14. Januar 1954 - 4 StR 675/53 = VRS 6, 200), haben sie auch nicht die Bedeutung, daß sie den Verkehrsteilnehmern zugute kommen, die infolge Unachtsamkeit von ihrer Fahrbahn abkommen und auf eine andere Fahrbahn geraten. - BGH, 15.05.1956 - VI ZR 40/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.09.1958 - VI ZR 70/58
Zwar ist dem Berufungsgericht zu folgen, daß der Kläger gemäß § 37 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung in der damals geltenden Fassung gehalten war, die äusserste rechte Seite der Fahrbahn des Sommerweges zu benutzen (vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 20. Dezember 1954 - 3 StR 241/54 - VRS 8, 211 - und Urteil des VI. Zivilsenats vom 15. Mai 1956 - VI ZR 40/55 = VRS 11, 89). - BGH, 20.12.1954 - 3 StR 241/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.09.1958 - VI ZR 70/58
Zwar ist dem Berufungsgericht zu folgen, daß der Kläger gemäß § 37 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung in der damals geltenden Fassung gehalten war, die äusserste rechte Seite der Fahrbahn des Sommerweges zu benutzen (vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 20. Dezember 1954 - 3 StR 241/54 - VRS 8, 211 - und Urteil des VI. Zivilsenats vom 15. Mai 1956 - VI ZR 40/55 = VRS 11, 89).
- BGH, 15.11.1966 - VI ZR 57/65
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an …
Nur in diesem Sinne haben die Vorschriften über die Benutzung der rechten Fahrbahnseite Schutzcharakter (Urteil des BGH vom 24. Juni 1958 - VI ZR 166/57 - VRS 15, 164 = VersR 1958, 550; 30. September 1958 - VI ZR 70/58 - VRS 16, 5 = VersR 1958, 831 und 30. November 1962 - VI ZR 204/61 - VersR 1963, 163). - BGH, 20.02.1968 - VI ZR 130/66
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wegen Übermüdung und Alkoholisierung …
Der Bundesgerichtshof hat schon in seinem Urteil vom 30. September 1958 - VI ZR 70/58 - VersR 1958, 831 ausgesprochen, daß ein Kraftfahrer, der überraschend von seiner Fahrbahn auf den Sommerweg fährt, einem sich auf dem Sommerweg bewegenden Verkehrsteilnehmer nicht mit Erfolg vorhalten kann, nicht die rechte Seite des Sommerweges benutzt zu haben.
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