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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1966 - VI ZR 72/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,994
BGH, 01.03.1966 - VI ZR 72/64 (https://dejure.org/1966,994)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1966 - VI ZR 72/64 (https://dejure.org/1966,994)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1966 - VI ZR 72/64 (https://dejure.org/1966,994)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines Mietshauses - Unbefestigte Leisten im Treppenhaus - Schaffung einer vermeidbaren Gefahrenquelle - Beschränkung der Erbenhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mietshauses

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72

    Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - …

    Weist eine Treppe gefährliche Mängel auf, die typischer weise zum Sturz führen und stürzt der Treppenbenutzer im Bereich dieser Gefahrenquelle, so kann der Beweis des ersten Anscheins für die Ursächlichkeit des Mangels sprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen anderen Hergang nicht hervorgetreten sind (Senatsurteil vom 30. März 1965 - VI ZR 2/64 = VersR 1965, 594; vgl. auch Senatsurteile vom 1. März 1966 - VI ZR 72/64 = VersR 1966, 684 und vom 26. Januar 1965 - VI ZR 213/63 = VersR 1965, 52.0).
  • LG Aachen, 23.11.1988 - 7 S 304/88

    Schadensersatz wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Beschädigung …

    Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich grundsätzlich nach der Intensität des zu erwartenden Verkehrs (vgl. BGH Versicherungsrecht 1966, 684; 1968, 68;… MK - Mertens, BGB , Band 3, 2. Halbband, 2. Auflage 1986, § 823 Randnummer 204).
  • LG Köln, 23.11.1988 - 7 S 304/88
    Die Verkehrssicherungspflicht richtet sich grundsätzlich nach der Intensität des zu erwartenden Verkehrs (vgl. BGH, VersR 66, 684; 68, 68 ..).
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