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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,937
BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60 (https://dejure.org/1960,937)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1960 - VI ZR 73/60 (https://dejure.org/1960,937)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 (https://dejure.org/1960,937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld - Erfordernis einer Aufschlüsselung zwischen dem Ausgleich immaterieller Schäden und dem Betrag zur Genugtuung - Anforderungen an die Darlegung der Schwere der Schädigung als Bemessungsgrundlage im Urteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 164
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60
    Dabei verkennt die Revision, daß das Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 149 ff) eine in sich einheitliche billige Entschädigung darstellt und nicht in einen Betrag zum angemessenen Ausgleich immaterieller Schäden einerseits und einen weiteren Betrag zwecks Genugtuung andererseits aufgespalten werden darf.
  • BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60
    Ob die in das pflichtgemässe Ermessen des Tatrichters gestellte Bemessung des Schmerzensgeldes allzu dürftig erfolgt ist, kann in der Revisionsinstanz nicht nachgeprüft werden (BGH Urteil vom 10. April 1954 - VI ZR 61/53 = LM Nr. 6 zu § 847 BGB).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Zutreffend ist der Ansatz des Berufungsgerichts, daß es der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Schmerzensgeldes aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (vgl. Großer Senat BGHZ 18, 149; Senatsurteile vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 - VersR 1961, 164, 165 und vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - VersR 2001, 876).

    Soweit die Revision darauf hinweist, daß der Begriff der Einheitlichkeit sich daneben auf die Doppelfunktion des Schmerzensgeldes als Ausgleich und Genugtuung für die erlittenen Verletzungen bezieht, führt dies zu keiner anderen Beurteilung, sondern bedeutet nur, daß der Anspruch weder in einen Betrag auf angemessenen Ausgleich und einen weiteren Betrag zur Genugtuung, noch in Teilbeträge zum Ausgleich bestimmter Verletzungen aufgespalten werden kann (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 - aaO).

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Sie ist vielmehr untrennbar mit der dem Schmerzensgeldanspruch zugleich innewohnenden Ausgleichsfunktion verknüpft (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60, VersR 1961, 164 f.) und bringt immer eine gewisse, durch den Schadensfall hervorgerufene persönliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem zum Ausdruck (BGHZ 18, 149, 157).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …

    Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes gebietet es, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (Senat, Urteile vom 6. Dezember 1960 - VI ZR 73/60 - VersR 1961, 164 f.;… vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99 - aaO;… vom 20. Januar 2004 - VI ZR 70/03 - aaO;… Diederichsen, aaO, 439 f.;… von Gerlach, aaO).
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